Ehrenamtliche Rettungshelfer: CSU lehnt Gleichstellung ab

DRK Abzeichen

22. April 2016

Haushaltsausschuss kassiert SPD-Antrag, der im Innenausschuss einstimmig angenommen worden war.
Schlag ins Gesicht der Ehrenamtlichen.

Der SPD-Haushaltspolitiker Dr. Herbert Kränzlein übt heftige Kritik an der Entscheidung der CSU im Haushaltsausschuss, die sogenannte "Helfergleichstellung" unter einen Haushaltsvorbehalt zu stellen und auch eine Gesetzesvorlage auf die lange Bank zu schieben. "Diese Entscheidung ist ein Schlag ins Gesicht der ehrenamtlichen Helfer und zeigt, dass man sich auf die CSU nicht verlassen kann", erklärt Kränzlein.

Im Kampf um die Gleichstellung von Rettungshelfern mit Feuerwehrleuten hatte die SPD vor kurzem eine Kehrtwende in Bayern erreicht. Der Innenausschuss des Landtags hatte vorige Woche einstimmig einen Antrag der SPD-Fraktion für die Vorbereitung einer gesetzlichen Gleichstellung befürwortet. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Paul Wengert bedauert: "Ich halte die jetzige Kehrtwende der CSU für unverständlich. Wir waren davon ausgegangen, dass die Ehrenamtlichen auf die Entscheidung von letzter Woche bauen und Rettungshelfer mit Feuerwehrleuten endlich gleichgestellt werden können."

"Für Tausende von ehrenamtlich Aktiven in den Hilfsorganisationen in Bayern ist immer noch kein Ende einer ungerechten Ungleichbehandlung abzusehen", betont Wengert, der auch Vizepräsident des Bayerischen Roten Kreuzes ist.

Die derzeitige Regelung ist nicht länger tragbar

Während Feuerwehrleute einen umfassenden Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Erstattungsanspruch im Einsatzfall haben, gilt dies für die Helfer des Rettungsdienstes nur eingeschränkt. Nur die unmittelbar mit der medizinischen Notfallversorgung und rettungsdienstlichen Transportleistung betrauten Kräfte und solche, die bei einem Massenanfall von Verletzten von der Integrierten Leitstelle zur Unterstützung alarmiert werden, haben seit einigen Jahren denselben Anspruch.

Rettungshelfer unverzichtbar

Wer Geschädigte und Angehörige betreut wie etwa die Kriseninterventionsteams oder wer sie mit Essen und Trinken versorgt, in Notunterkünften unterbringt oder für den Materialnachschub bei größeren oder längeren Einsätzen sorgt, muss für seinen Arbeitsausfall und seine Aufwendungen selbst aufkommen. „Vor allem bei größeren Unglücken sind auch diese Rettungshelfer unverzichtbar. Auch ihr Einsatz sollte daher entsprechende Anerkennung finden“, meint Wengert. Dabei gehe es nicht um eine Bezahlung, sondern lediglich um den Ausgleich von Nachteilen aufgrund von Arbeitsversäumnissen und notwendigen Aufwendungen oder Ersatz von Schäden, die den Helfern möglicherweise entstehen.

SPD Bayern, Landtagsfraktion

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