Aktuell und Informativ: Unser Bürgernewsletter

Der Ortsverein der Stockstädter SPD informiert Sie seit vielen Jahren kontinuierlich auf verschiedenen Wegen über kommunalpolitische Themen und unsere Politik in der Marktgemeinde. Sei es hier auf unserer Internetplattform, auf Facebook, mit unserem Newsletter „Blickpunkt“ und auf Veranstaltungen oder im persönlichen Gespräch. Und wir tun dies nicht nur in Wahlkampfzeiten.

Mit dem „Bürgernewsletter“ wollen wir zusätzlich und noch aktueller über die Themen berichten, die insbesondere im Marktgemeinderat jeden Monat auf der Tagesordnung stehen. Diese Informationen finden sie im Anschluss an Gemeinderatssitzungen oder bei aktuellen Anlässen künftig an dieser Stelle auf unserer Homepage.

Gemeindewerke: Weichen für die Zukunft gestellt

Klaus-Dieter Hollstein
Klaus-Dieter Hollstein, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Marktgemeinderat

Marktgemeinderatssitzung vom 22.2.2024

Ausgliederung der Gemeindewerke als Eigenbetrieb

Rekordverdächtige elf Minuten dauerte der öffentliche Teil der Gemeinderatssitzung am vergangenen Donnerstag. Tatsächlich lag das vor allem daran, dass der wohl bedeutsamste Tagesordnungspunkt, die Ausgliederung der Gemeindewerke als Eigenbetrieb, bereits vorberaten worden war und zügig mit einem einstimmigen Votum abgehandelt werden konnte.

Tiefgründiger mit dem Thema beschäftigt hatte sich der Rat bereits im Dezember 2022 beim Grundsatzvotum für eine Ausgliederung.
Dass diese sinnvoll und notwendig ist, wurde damals durch die Verwaltung und unseren Bürgermeister Rafael Herbrik nachvollziehbar vorgetragen: Stärkere regulatorische Anforderungen an den Stromnetzbetrieb, ein wachsender administrativer Aufwand, steigende Risiken im Stromvertrieb und auch die eingeschränkten finanziellen Handlungsspielräume für Investitionen sind nur einige gute Gründe, die für die Ausgliederung sprechen.

Die Wahl der für die Umstrukturierung geeignetsten Organisationsform war damals noch offen. Im Werkausschuss am 7. Februar ging es dann schließlich um die genaue Ausgestaltung dieser Ausgliederung. Hier hatte Frank Weisbach, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater des Büros „Göken, Pollak und Partner“ schließlich das Ergebnis der intensiven Zusammenarbeit zwischen unserer Gemeindeverwaltung und dem Beratungshaus vorgestellt.

Die Empfehlung war die Ausgliederung in einen organisatorisch und wirtschaftlich verselbständigten, rechtlich unselbständigen Eigenbetrieb, der damit weiterhin rechtlich der Gemeinde unterstellt ist. Unter den Eigenbetrieb soll eine Stromnetz GmbH &Co. KG und eine Stromversorgung GmbH gehängt werden. Darunter könnten Projektgesellschaften für erneuerbare Energien (hier: „PV-Anlage GmbH & Co. KG“) folgen.

Gemeindewerke Stockstadt
Abb. Eigene Darstellung nach Göken, Pollak und Partner, 7.2.2024

Das Herzstück des Eigenbetriebs ist die enge Kooperation zwischen der Werkleitung und dem Werkausschuss. Die Werkleitung kümmert sich vorrangig um die Aufgaben, die normalerweise in den Verantwortungsbereich des Ersten Bürgermeisters oder des Geschäftsführers fallen. Der Werkausschuss nimmt überwiegend die Rolle des Gemeinderats ein, besonders wenn Entscheidungen zu treffen sind. Allerdings bleiben Entscheidungen von grundlegender oder strategischer Tragweite weiterhin dem Marktgemeinderat oder dem Bürgermeister vorbehalten.

Für die Angestellten bleibt alles beim Alten, weil der Eigenbetrieb rechtlich nicht als eigenständige Einheit gilt. Deshalb sind die Mitarbeiter weiterhin beim Markt Stockstadt beschäftigt.

Unser Fraktionsvorsitzender Klaus-Dieter Hollstein fasst die wesentlichen Vorteile des Eigenbetriebs nochmals zusammen:

„Wir stehen an einem Punkt, wo wir die Weichen für die Zukunft unserer Gemeindewerke stellen müssen. In einem Energiemarkt, der vor großen Herausforderungen steht, dürfen wir nicht stillstehen. Ich bin überzeugt, dass wir durch strategische Partnerschaften und gemeinsame Projekte mit anderen Akteuren am Markt unsere Position stärken können. Der Eigenbetrieb eröffnet uns hierfür deutlich bessere Möglichkeiten als bisher. Er bietet uns Flexibilität und Agilität, um auf Veränderungen schnell und effektiv zu reagieren.

Darüber hinaus erlaubt es uns die Einbindung unserer kommunalen Einrichtungen, wie das Schwimmbad und die Frankenhalle,in einen steuerlichen Verbund, Gewinne und Verluste viel effizienter auszugleichen. Das bedeutet eine gesündere finanzielle Basis für unsere öffentlichen Dienste und damit langfristige Sicherheit für uns alle.
Auch wenn wir neue Wege gehen, bleibt der Einfluss des Marktgemeinderats auf die Entscheidungen des Eigenbetriebs unverändert stark. Die Satzung sichert dies zu. Die Stimme des Bürgers, vertreten durch den Gemeinderat, wird weiterhin Gewicht haben bei allen wesentlichen Entscheidungen. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass unsere Gemeindewerke gut für die kommenden Herausforderungen aufgestellt werden – zum Wohl von Stockstadt und seinen Bürgerinnen und Bürgern.“

Text:
Stefan Schaupp, stellv. Sprecher der SPD-Fraktion

Spannung

Die nächsten Sitzungstermine im Rathaus im Überblick:

  • Mittwoch, 06.03.2024, 18 Uhr: Haupt- und Finanzausschuss
  • Mittwoch, 13.03.2024, 18 Uhr: Bau- und Umweltausschuss
  • Freitag, 22.03.2024, 19 Uhr: Marktgemeinderat
BNL

Frühere Beiträge

Neue Mitte Stockstadts - Vorstellung des Planungskonzepts

Marktgemeinderatssitzung vom 25.1.2024

Mit überarbeiteten Entwurfsplänen hin zu einer Neuen Mitte

Im Juni 2023 hatte der Gemeinderat noch einstimmig beschlossen, die Realisierung der „Neuen Mitte“ gemeinsam mit der BayernHeim GmbH anzugehen. Nun, nach knapp sieben Monaten gemeinsamer Projektentwicklungsarbeit hat sich die BayernHeim aus dem gemeinsamen Vorhaben wieder verabschiedet. Der Grund für den Rückzug, den die Wohnungsbaugesellschaft des Freistaats Bayern erst am Vortag zur Gemeinderatssitzung bekanntgab: Das Projekt ist ihnen zwischenzeitlich mit 44-50 Wohnungen zu klein dimensioniert, andere Bauprojekte im Nürnberger oder Münchener Raum erscheinen der Gesellschaft lukrativer.

„Mit einem lachenden und einem weinenden Auge“ sieht unser SPD-Bürgermeister Rafael Herbrik den Ausstieg der Wohnungsbaugesellschaft. Einerseits sei es natürlich schade, sah man sich mit der BayernHeim an der Seite eines starken und kompetenten Partners für den Bau von bezahlbarem Wohnen. Andererseits sei es in den vergangenen Monaten gelungen, viel Knowhow des Projektpartners anzuzapfen und damit die ursprünglichen Überlegungen und Ideen des Architekturbüros hinsichtlich Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit auf den Prüfstand zu stellen.

Mit diesem Wissen, das in die überarbeiteten Entwurfspläne eingeflossen ist, ergeben sich nun Möglichkeiten, mit der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Aschaffenburg (WLA) oder einer eigenen Projektgesellschaft die weiteren Schritte voranzutreiben.

Nach wie vor unterteilt sich das Vorhaben „Neue Mitte“ in drei Plangebiete:

Die drei Teilgebiete der "Neue Mitte"
Parzellierung in drei Teilgebiete. Der hier dargestellte ursprüngliche Vorschlag sah insbesondere noch eine Bebauung parallel zu den Bahngleisen vor.(Grafik: Niemann+Steege)
  • Das Plangebiet 1 (blaue Kennzeichnung) umfasst den Bereich westlich der Dessauer Straße, zwischen Bahnhof und Friedrich-Ebert-Straße.
    Dieser soll nach wie vor neben Flächen für Wohnen und Gewerbe eine attraktive Aufenthaltsfläche schaffen, die Nutzungsmöglichkeiten für Veranstaltungen aller Art, wie Wochen- und Weihnachtsmärkte vorsieht. Statt bisher zwei solitäre Baukörper sehen die neuen Entwurfsplanungen lediglich nur noch ein Gebäude vor. Die Wohn- und Nutzfläche sollte insgesamt jedoch unverändert bleiben. Die Vorteile der Überarbeitung liegen auf der Hand: Ein kompaktes Gebäude erfordert weniger Technikeinbauten als zwei einzelne Immobilien. Darüber hinaus lässt sich dadurch eine zusammenhängende Aufenthaltsfläche schaffen, die nicht durch ein zusätzliches Gebäude unterbrochen und damit deutlich besser nutzbar wird.
Ansicht Sommer
So könnte es einmal aussehen: Reges Leben unter grünen Bäumen; rechts die Dessauer Straße (Grafik: Niemann+Steege)
Weihnachtsmarkt
Denkbar: Ein Weihnachtsmarkt belebt die freie Fläche (Grafik: Niemann+Steege)
  • Das Plangebiet 2 (rote Kennzeichnung) schließt sich nordwestlich an das Plangebiet 1 an und soll von der Waldstraße verkehrstechnisch erschlossen werden.
    Die derzeitigen Planungen sehen hier Geschosswohnungsbau in U-Form über einer Tiefgarage vor, die auch von den Bewohnern und Nutzern des Plangebiets 1 genutzt werden kann. Befürchtungen, dass der dreigeschossige Baukörper plus Staffelgeschoss im Ortskern zu großvolumig wirken könnte, dürften auch in der anstehenden Bürgerbeteiligung eine Rolle spielen und auf gute Argumente für die Schaffung von Wohnraum in Stockstadts Neuer Mitte treffen.

  • Das Plangebiet 3 (lila Kennzeichnung), der Bereich entlang der Bahnlinie auf den bestehenden Parkflächen bis zum Tunnel, erfährt nach den aktuellen Planentwürfen die wohl tiefgreifendsten Veränderungen:
    Hier musste in der Überplanung erkannt werden, dass die von der Regierung geforderten Größen für Wohnungen nicht erreicht werden können. Die Gründe liegen vor allem in der Belastung durch Bahnlärm und dem damit verbundenen großen Platzbedarf für Lärmschutzmaßnahmen, die eine Bebauung zudem auch unwirtschaftlich machen würde. Daher erscheint es sinnvoll, von einer Bebauung zunächst abzusehen und nach Abriss des „Hasenstüberls“ einen Durchgang für den Fuß- und Radverkehr von den Parkplätzen zum Tunnel zu schaffen.

Stefan Schaupp, Stellvertretender Sprecher der SPD-Fraktion blickte angesichts der jüngsten Entwicklungen nach vorn: „Eine solches Projekt ist immer ein Entwicklungsprozess, bei dem man auf veränderte Rahmenbedingungen und Hindernisse reagieren muss. Es ist jetzt wichtig, den nächsten Schritt zur Bürgerbeteiligung zu gehen.“
Die Gemeinde plant voraussichtlich noch im Februar eine Bürgerversammlung, in der die Pläne vorgestellt werden sollen.

In unserem Bürgernewsletter 2 zur Sitzung des Marktgemeinderats vom 23. Februar 2023 hatten wir ausführlich über das ursprüngliche Planungskonzept berichtet. Diesen Beitrag unter dem Titel "Perspektiven für die Neue Mitte" finden Sie nach wie vor weiter unten in unserer Rubrik "Unsere Politik".

Text:
Stefan Schaupp, stellv. Sprecher der SPD-Fraktion

Gemeinderat beschließt Haushalt 2024 - Rede der SPD-Fraktion

Stefan Schaupp, stv. SPD-Fraktionssprecher

Marktgemeinderatssitzung vom 14.12.2023

Verabschiedung des Haushalts 2024 mit Investitionsprogramm, Finanz- und Stellenplan; Stellungnahme der SPD-Fraktion

Fast schon im Sinne einer vorweihnachtlichen Tradition beschloss der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung des Jahres den Haushalt für das kommende Jahr.
Das über 53 Millionen Euro schwere Papier war in den Monaten zuvor von der Kämmerei vorbereitet und gemeinsam mit dem Haupt- und Finanzausschuss beraten und ergänzt worden.

Die ausführliche Stellungnahme des stellvertretenden Sprechers der SPD-Fraktion, Stefan Schaupp, können Sie hier hier im Wortlaut lesen.

Damit verabschiedet sich der Marktgemeinderat und damit auch unser Bürgernewsletter in die Winterpause. Weiter geht es dann im Januar mit folgenden Terminen:

  • Mittwoch, 10.01.2024, 18:00 Uhr: Rechnungsprüfungsausschuss
  • Samstag, 13.01.2024, 18:00: Rechnungsprüfungsausschuss
  • Mittwoch, 17.01.2024, 18:00: Bau- und Umweltausschuss
  • Donnerstag, 25.01.2024, 19:00: Marktgemeinderat

Wir würden uns freuen, Sie auch 2024 mit den neuesten Informationen aus dem Stockstädter Gemeinderat versorgen zu dürfen.
Warum also nicht gleich den SPD-Bürgernewsletter abonnieren?
Melden Sie sich gerne an unter https://bit.ly/3JVOV1t .

Bis dahin wünschen wir Ihnen weiterhin eine besinnliche Vorweihnachtszeit, ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

LED-Flutlichtanlage - Sanierung Industriestraße - Musikschulbeiträge - Balkonkraftwerke

Stefan Schaupp, stv. SPD-Fraktionssprecher

Marktgemeinderatssitzung vom 16.11.2023

Beschlussfassung über die Gewährung eines Zuschusses an den SV Stockstadt zur Umstellung der Flutlichtanlage des SV-Platzes auf LED

Der SV Stockstadt hat ein ereignisreiches Jahr hinter sich: Der Bau des neuen Vereinsheims und die 100-Jahr-Feier waren 2023 die herausragenden Ereignisse. Dass die Energie, die die Verantwortlichen unseres Fußballvereins in diese Highlights investiert haben, lohnenswert war, davon konnten unsere Gemeinderäte sich selbst ein umfassendes Bild machen. Einerseits als Gäste im Rahmen der Jubiläums-Feierlichkeiten, die sie selbstverständlich gerne besucht hatten, und andererseits auch beim Besuch der offenen Mannschaftssitzung der Aktiven im neuen Vereinsheim im Anschluss an die letzte Gemeinderatssitzung im Oktober.

SV Flutlicht
Der SV-Sportplatz erstrahlt in Zukunft durch LED-Beleuchtung

Nach dem energieintensiven Jahr 2023 möchte der SV Stockstadt zukünftig Energie sparen. Das bedeutet jedoch nicht, dass man sich zurücklehnen will. Im Gegenteil: Der Verein möchte sein Sportgelände „An der Gersprenz“ modernisieren, einen Beitrag zur Energiewende leisten und gleichzeitig Geld sparen. Das alles funktioniert u.a. mit der Umstellung der Flutlichtanlage auf LED-Technik.

Auf 33.616 Euro beläuft sich das Angebot des Spezialisten für LED-Flutlichtanlagen Lumosa für die acht Flutlichtmasten. Einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent sehen dabei die Zuschussrichtlinien der Gemeinde vor. Zusätzliche Fördertöpfe dürfte der SV23 noch auf Bundes- oder Verbandsebene in Anspruch nehmen, um den Eigenanteil weiter zu reduzieren.
Für den Gemeinderat war es natürlich eine Selbstverständlichkeit, dem Antrag des Vereinsvorstands zuzustimmen und das Vorhaben zu unterstützen. Entsprechend einstimmig fiel dann auch das Abstimmungsergebnis aus.
Und sollte sich bald die Gelegenheit eines Flutlichtspiels unter LED-Beleuchtung bieten, (nicht nur) dann sind die SPD-Räte auch gerne wieder zu Gast an der Gersprenz.

Vorstellung mit Beschlussfassung der Straßensanierung im Teilabschnitt der Industriestraße, inkl. Kostenschätzung

Zu den Pflichtaufgaben einer Gemeinde gehört bekanntlich der Bau und Erhalt öffentlicher Straßen. Im laufenden Jahr war es die Taunusstraße, die eine flächige Sanierung erfuhr. Für das kommende Jahr wird die Industriestraße im Abschnitt „Am Sandnickel“ bis „Ostendstraße“, auf der Prioritätenliste des Straßenzustandskatasters ganz oben geführt.

Bereits im August hatte der Bau- und Umweltausschuss beschlossen, dem Planungsbüro ISB den Auftrag zu erteilen, auf Basis von Baugrunduntersuchungen die zwei grundsätzlichen Optionen „Vollausbau“ und „Deckensanierung“ zu prüfen und kostenmäßig zu schätzen.
Die Vorstellung des Planungsbüros zeigte dann auch, weshalb der Erhalt der Straßen sicherlich zu den notwendigen Pflicht-, allerdings nicht zwingend zu den Lieblingsaufgaben einer Gemeinde gehört.

Der Vollausbau, also die Erneuerung inklusive der Kanal- und Wasserleitungen, wird mit rund 2,6 Mio. Euro netto, zzgl. Baunebenkosten und Mehrwertsteuer. kalkuliert. Insgesamt würde man sich bei der Maßnahme also schnell einem Gesamtpreis von vier Mio. Euro brutto nähern. Nicht nur für die Gemeindekasse, auch für die Gewerbetreibenden kein einfaches Unterfangen: So dauert ein Vollausbau für die Strecke von ca. 450 Metern um die zwei Jahre.

Industriestraße Belag
Industriestraße: Derzeitiger Zustand macht Sanierung der Fahrbahndecke erforderlich (Ausschnitt)

Die Deckensanierung, also das Abfräsen der teerhaltigen obersten Asphaltschicht von 2cm und einem Asphaltaufbau von 4-6 cm, sowie der Austausch der bestehenden Entwässerungsrinnen durch Gussasphaltrinnen, erscheint sowohl von der Bauzeit als auch den –kosten deutlich erschwinglicher: Mit 311.000 Euro netto zzgl. Baunebenkosten, mithin also ca. 450.000 Euro brutto, schont es nicht nur den Haushalt, sondern auch Zeit und Nerven der Gewerbetreibenden. Diese müssen bei dieser Variante lediglich für wenige Wochen eine Einschränkung befürchten. Gute Gründe also für unsere SPD-Gemeinderäte, sich dem Vorschlag der Verwaltung anzuschließen und gemeinsam mit den Freien Wählern, gegen die Stimmen der CSU, für die Deckensanierung zu stimmen.

Beschlussfassung über die Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Musikschule

Bereits im Jahr 2021 war eine Gebührenerhöhung der Musikschule auf der Tagesordnung der Steuern- und Gebührenkommission. Diese war sich damals einig: Eine Preiserhöhung kommt in Corona-Zeiten nicht in Frage.
Aufgeschoben ist jedoch nicht aufgehoben – und so kam das Thema nun, ca. zweieinhalb Jahre später, wieder auf den Tisch. Zuerst in der Steuern- und Gebührenkommission, dann im Finanzausschuss und schließlich zur finalen Entscheidung im Gemeinderat.

Die Argumente, die von der Verwaltung und der Leiterin der Musikschule vorgetragen wurden, legen eine deutliche Gebührenerhöhung nahe: Die letzte Gebührenanpassung datiert aus 2017. Zwischenzeitlich liegen vergleichbare Musikschulen, wie in Kleinostheim Alzenau oder Aschaffenburg, deutlich über dem Stockstädter Preisniveau. Zahlt man als Stockstädter derzeit noch 504 Euro im Jahr für eine halbe Stunde Einzelunterricht, so sind es für Einheimische in Kleinostheim bereits seit geraumer Zeit 702 Euro, in Alzenau 857 Euro und in Aschaffenburg gar 877 Euro.

Ein Preisunterschied, welcher der Lehrqualität an unserer Musikschule keineswegs gerecht wird. Denn auch hier wird durch das Lehrerkollegium Großartiges geleistet. Zudem geht das freiwillige Angebot weit über den Regelunterricht hinaus. Seien es die zahlreichen Adventsauftritte in den kommenden Wochen, die begeisternden Musicalprojekte, wie Wakatanka im vergangenen Jahr, oder das kommende Großprojekt im Rahmen der 1000-Jahr-Feier Stockstadts: Man spürt – und hört –die Begeisterung und Leidenschaft, mit der die 15 Lehrerinnen und Lehrer die Musikschule mit Leben füllen.
Daher war sich auch der Gemeinderat weitgehend einig, dass eine Erhöhung von fünfzehn Prozent akzeptabel ist. Am Beispiel des 30minütigen Einzelunterrichts zeigt sich: Mit künftig 580 Euro liegt man damit immer noch deutlich unterhalb der Preise in den Nachbargemeinden.
Besonders musikalischen Familien kommt dabei weiterhin der 50prozentige Geschwisterbonus zu Gute. Für einkommensschwache Familien gibt es zudem die Möglichkeit einer zusätzlichen Sozialermäßigung.

Musical „Wakatanka“ der Musikschule. Quelle: www.musikschule-stockstadt.de
Musical „Wakatanka“ der Musikschule. Quelle: www.musikschule-stockstadt.de

Beschlussfassung über den Erlass eines Förderprogramms für Balkonkraftwerke

Gut ein Jahr ist es her, dass die SPD-Fraktion Ende 2022 die Bezuschussung von sogenannten „Balkonkraftwerken“ in die Haushaltsberatungen eingebracht hat. Diese Photovoltaik-Lösung, mit der auch Mieter eigenen Strom erzeugen und damit einen Beitrag zur Energiewende leisten können, wird ab dem 1. Januar 2024 nun auch in Stockstadt bezuschusst.

Zwischenzeitlich sind die Anlagen nicht nur deutlich günstiger geworden, sondern es konnten auch bürokratische Hürden für den Betrieb abgebaut werden. Denn die Bundesregierung wird im Rahmen des sogenannten Solarpakets I die Regelungen für den Betrieb von Balkonkraftwerken deutlich vereinfachen. Ab 1. Januar 2024 gibt es u.a. eine einfachere Anmeldung. Außerdem werden übergangsweise auch rücklaufende Zähler erlaubt sein und künftig bis zu 800 Watt statt bislang 600 Watt Leistung möglich sein.

Stecker-Solargeräte lassen sich auf Balkonen oder Terrassen montieren oder ohne feste Installation aufstellen. Den erzeugten Strom kann man direkt im Haushalt nutzen und so die eigene Stromrechnung senken. Von Photovoltaikanlagen auf Dächern unterscheiden sich die Geräte in mehrfacher Hinsicht: Sie sind deutlich kleiner und so konzipiert, dass auch Laien sie installieren können.

Balkonkraftwerk
Balkonkraftwerke werden künftig von der Gemeinde bezuschusst. Symbolbild, Quelle:OBI

Auch in finanzieller Hinsicht sind sie mit klassischen Photovoltaikanlagen kaum vergleichbar und bereits ab wenigen Hundert Euro erhältlich, sodass der Gemeinde-Zuschuss in Höhe von 100 Euro pro Anlage die Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen für die Stockstädter Bürger nochmals deutlich erhöht. Da die Fördersumme für 2024 auf 10.000 Euro oder 100 Einzelförderungen begrenzt ist, sollte man jedoch nicht zu lange warten und sich auch in diesen nasskalten Tagen mit der Anschaffung eines Balkonkraftwerks beschäftigen.

Texte:
Stefan Schaupp, stellv. Sprecher der SPD-Gemeinderatsfraktion

BNL

"Energiewerk Landkreis Aschaffenburg" gegründet - Architekturwettbewerb für neue Grundschule auf den Weg gebracht

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Marktgemeindesitzung vom 20.10.2023

Gründung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens "Energiewerk Landkreis Aschaffenburg (ELA)"

Ende Mai hatte der Marktgemeinderat im Grundsatz das gemeinsame Engagement der Landkreiskommunen und des Landkreises im Bereich der Stromerzeugung und -versorgung und die hierfür erforderliche Gründung einer Gesellschaft befürwortet.
Wir berichteten darüber in unserem Bürgernewsletter Nr.5.

Landkreisvertreter und Bürgermeister haben mit Unterstützung einer Kanzlei nunmehr ein konkretes Vertragswerk für die Umsetzung ausgearbeitet und den Gemeinden vorgelegt, mit dem vor Ort Photovoltaik- und Windprojekte entwickelt und mit Hilfe von zu gründenden Projektgesellschaften gebaut und betrieben werden sollen.

Kommunen und Bürgergenossenschaften sollen sich an diesen Projektgesellschaften beteiligen, bei denen das „Energiewerk Landkreis Aschaffenburg (ELA)" als Projektentwickler fungiert und mindestens 51 Prozent der Anteile behält. Auch die Geschäftsführung liegt in den Händen der ELA. Nach einer Anschubfinanzierung über fünf Jahre soll sich das Unternehmen selber tragen und Gewinne erzielen.

In seiner letzten Sitzung hat der Gemeinderat nunmehr auch formal der Gründung der ELA in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts zugestimmt. In dieser ist eine private Beteiligung ausgeschlossen, so dass die Gesellschaft immer zu einhundert Prozent kommunal bleibt.

Die für Stockstadt anteilige Anschubfinanzierung von - je nach Anzahl der mitwirkenden Kommunen - zehn- bis zwanzigtausend Euro jährlich für fünf Jahre, wird als Investition in den Haushalt der Marktgemeinde eingestellt.

Ebenso wie Stockstadt haben bereits zahlreiche der 32 Landkreisgemeinden ihre Beteiligung an dem Gemeinschaftsunternehmen beschlossen.

An dieser Stelle sei noch einmal an die zahlreichen Vorteile erinnert, die damit verbunden sind:

  • Reduzierung der Abhängigkeiten von externen Energieerzeugern
  • Grüner und nachhaltig günstigerer Strom als langfristiger Standortfaktor
  • Möglichkeit der Bürgerbeteiligung an den Projekten
  • Einfluss und Entscheidungskompetenzen bleibt in den Kommunen
  • Sicherstellung einer verbraucherfreundlichen und bezahlbaren Energieversorgung als Bestandteil der Daseinsvorsorge
  • Wirtschaftliche Teilhabe der Kommunen und Bürgern an der regionalen Wertschöpfung
  • Akzeptanzsteigerung durch Einbindung von Bürgern und regionalen Partnern
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Neubau Grundschule: Architekturwettbewerb auf den Weg gebracht

Mit der Benennung der Sachpreisrichter durch den Marktgemeinderat am vergangenen Freitag gibt es nunmehr grünes Licht für das weitere Vorgehen zur Durchführung des Architektenwettbewerbs für die neue Grundschule. Dieser Wettbewerb ist bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vorgeschrieben und folgt festgelegten Abläufen und Vorschriften. Er soll dazu führen, dass die beste Lösung für die Realisierung des Bauvorhabens gefunden wird.

Auf Basis der bereits bestehenden Entscheidungen und Pläne zum Standort und den damit verbundenen Rahmenbedingungen sowie den Anforderungen an das Raum- und Funktionsprogramm ist es Aufgabe der auslobenden Marktgemeinde, die Aufgabenstellung zu formulieren. Dieser Auslobungstext muss schließlich von der bayerischen Architektenkammer genehmigt werden, ebenso wie die Besetzung des Preisgerichts. In diesem Zusammenhang wird das Preisgericht erstmals noch Anfang Dezember zusammentreffen.

Die Verwaltung rechnet damit, dass erfahrungsgemäß etwa 70 Architekturbüros an der Ausschreibung teilnehmen werden. Von denen kann die Marktgemeinde fünf Büros fest benennen, fünfzehn weitere werden dazu gelost. Diese geben ihre Arbeiten anonym ab und werden voraussichtlich im Juli kommenden Jahres vom Preisgericht geprüft und bewertet. Berücksichtigt werden dabei gestalterische, wirtschaftliche, funktionale, technische und ökologische Aspekte.
Mit dem oder den Siegern wird dann das Vergabeverfahren durchgeführt.

Das Preisgericht besteht aus insgesamt neun Personen. Fünf von ihnen sind sogenannte Fachpreisrichter, die mit den fachlichen Qualifikationen vertraut sind und unabhängig vom Markt Stockstadt agieren. Dafür konnten drei renommierte Professorinnen und Professoren gewonnen werden, deren Fachgebiete die Felder Städtebau, Entwerfen, Gebäudekunde, Baukonstruktion, Konversion und Farbe widerspiegeln. Außerdem eine Architektin und eine Landschaftsarchitektin.

Die vier Sachpreisrichter sind primär mit den örtlichen Verhältnissen vertraut.
Neben dem Ersten Bürgermeister Rafael Herbrik wurden die Gemeinderäte Dr. Gerhard Glöckler, Thomas Bauer-Debor und Stefan Schaupp in das Gremium berufen.

Als stellvertretende Sachpreisrichter wurden benannt: Jutta Herzog, 3.Bürgermeisterin, sowie die Marktgemeinderäte Thorsten Henz und Wolfgang Ackermann.

BNL

Markterkundung im Rahmen der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 - Bericht zum Verlauf des Haushaltsjahres 2023

Marktgemeinderatssitzung vom 21.9.2023

Vorstellung der Ergebnisse der Markterkundung im Rahmen der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0

Attraktive Förderquoten winken

Der Titel dieses Tagesordnungspunktes gewährt bereits einen Eindruck dessen, was der vorgeschriebene Ablaufplan eben jener Richtlinie für den Ausbau eines Gigabitnetzes in Deutschland vorsieht:

  • Durchführung von Branchendialogen mit allen regional tätigen Netzbetreibern zur Feststellung von eigenwirtschaftlichen Ausbauvorhaben
  • Durchführung eines Markterkundungsverfahrens
  • Antragstellung und Zusicherung der Förderung
  • Durchführung eines Ausschreibungsverfahren
  • Erteilung des Bescheides in endgültiger Höhe
  • Bauphase und Auszahlungen nach Projektfortschritt
  • Erstellung des Endverwendungsnachweis und Schlussrechnung

Immerhin: Wer den Antrag auf Förderung von Infrastrukturprojekten vor dem 15.10.2023 stellt, für den entfällt der erste der dargestellten Schritte. Und: Wer erfolgreich den Prozess durchläuft, dem winken recht attraktive Förderquoten von 90 %, die sich Bund (50 %) und Land (40 %) aufteilen.

Das mit der Vorbereitung und Durchführung beauftragte Büro Dr. Först Consult zeigte anhand eines mehrsstufigen Verfahrens, welche Haushalte nach dieser Richtlinie förderfähig wären: Insgesamt handelt es sich um die unten dargestellten 740 Adressen, die bislang mit weniger als 500 Mbit/s (grün), weniger als 100 Mbit/s (gelb) oder weniger als 30 Mbit/s (rot) herunterladen und nicht bereits von anderen eigenwirtschaftlichen Ausbaumaßnahmen von GlasfaserPlus oder Telekom Deutschland erfasst sind.

Der konsequente Breitbandausbau überzeugte auch den Marktgemeinderat, der den langwierigen Prozess sicherlich noch eine Weile mitbegleiten darf.

Markterkundung im Rahmen der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0  -
Quelle: Dr. Först Consult (Ausschnitt)

Bericht zum Verlauf des Haushaltsjahres 2023

„Man spürt, der Kämmerer hat seine Zahlen im Griff. Diese fallen zwar besser aus als erwartet – doch das sollte man ihm wirklich nicht zu Last legen, sondern sich daran erfreuen, dass wir auch 2023 voraussichtlich nicht auf das Rücklagenkonto zurückgreifen müssen,“ kommentierte der stellvertrende Fraktionsvorsitzende der SPD, Stefan Schaupp, die Ausführungen des Kämmerers Wolfgang Berninger.
Wohl wissend, dass es die ureigenste Charakteristik eines Kämmerers ist, vorsichtig zu kalkulieren, nahm die SPD-Fraktion die auch in diesem Jahr stabile Haushaltslage der Gemeinde zur Kenntnis.

In seinem Bericht hatte Wolfgang Berninger die Gründe für die positiven Planabweichungen detailliert beschrieben:

  • Geringere Personalkosten durch den Tarifabschluss 2023, der erst 2024 wirklich durchschlagen wird
  • Geringere Energiekosten aufgrund der Einsparmaßnahmen
  • Höhere Gewerbesteuereinnahmen
  • Deutlich höhere Zinseinnahmen aufgrund der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank EZB

Zur komfortablen Liquiditätssituation trägt jedoch auch die Tatsache bei, dass für 2023 einkalkulierte Investitionen bisher noch nicht wie geplant vorangeschritten sind oder zumindest noch nicht kassenwirksam wurden. Die Rechnungen der Auftragnehmer dürften der Gemeinde dann 2024 ins Rathaus flattern und gemeinsam mit einer drohenden Verschlechterung weiterer Parameter (u.a. eine weiter steigende Kreisumlage) dazu beitragen, dass der Kämmerer auch für die Haushaltsberatungen 2024 seinen berechtigten Instinkten folgen und zur Sparsamkeit mahnen darf.

2Rechner
Grafik: HRM2

Texte:
Stefan Schaupp, stellvertretender Sprecher der SPD-Gemeinderatsfraktion

BNL

Kita Johannisheim: Neubau erhält Holzfassade - Mainbrücke: Stockstadt benennt Planungsteam

Marktgemeinderatssitzung vom 28.7.2023

Kita Johannisheim: Neubau erhält Holzfassade

Entwurfsplanung damit verabschiedet

Eine Holzfasssade wird künftig das Erscheinungsbild des Neubaus der Kindertagesstätte Johannisheim prägen. Das beschloss der Marktgemeinderat am vergangenen Freitag mit den Stimmen der SPD und Teilen der CSU und stimmte damit gegen eine WDVS*-Putzfassade. Damit entschied sich das Gremium für den Vorschlag der Verwaltung und die Empfehlung des Planungsbüros Schuler Schickling.

Die hinterlüftete Holzfassade zeigt zum einen ein positives Diffusionsverhalten und ist zum anderen vergleichsweise wartungsärmer. Aufgrund der geringeren Wartungsintervalle und des nachwachsenden Rohstoffs ist die Holzfassade zudem nachhaltiger. Die Verwendung von Holz als Baustoff wird in Bayern gefördert, was entsprechend die Gesamtfördersumme des Projekts erhöhen wird.

Ansichten Johannisheim Neubau
Kita Johannisheim: dreigeschossiger kompakter Flachbau mit Teilunterkellerung auf 1.265 m² Nutzfläche
Fassaden oben: Ansicht Süd-West, unten Ansicht Süd-Ost / 1:100
Quelle: Entwurfsplanung (Ausschnitt), Schuler Schickling, Rössel Architekten GmbH

Mit der vertikal angeordneten Holzverkleidung wird auch gestalterisch ein Zeichen gesetzt.Die Bearbeitung sowie die Beibehaltung der Maserungen und natürlichen Strukturen des Holzes und die Farbgestaltung schaffen eine freundliche Atmosphäre.

Gemeinsam mit dem alten Baumbestand und der Anpflanzung von zwei weiteren, klimaresistenten Bäumen entsteht eine in sich geschlossene naturnahe Kindertagesstätte.

Kita Johannisheim: Neubau erhält Holzfassade Querschnitte
Ansicht Nord-Ost und Gebäudequerschnitte 1:100
Quelle: Entwurfsplanung (Ausschnitt), Schuler Schickling, Rössel Architekten GmbH

Mit dem nunmehr entschiedenen Fassadenkonzept wurde die bereits in der Sitzung am 28.April genehmigte Entwurfsplanung final beschlossen. Diese sieht vor allem Platz für vier Gruppen mit Neben- und Ruheräumen sowie separaten Toiletten, und ein zentrales Atrium zum gemeinsamen Spielen und Erleben vor. Ein Aufzug garantiert die barrierefreie Nutzung. Das Dach wird begrünt und eine Photovoltaikanlage soll 80 Prozent des eigenen Strombedarfs abdecken.

Nach Verabschiedung des Bauantrags sollte einem Baubeginn im kommenden Frühjahr nichts mehr entgegenstehen. Voraussichtlich zum Beginn des Kindergartenjahres 2025/26 werden die Kinder in ihre top-moderne Einrichtung einziehen können.

*) WDVS = Wärmedämmverputzsysteme

Fuß- und Radwegebrücke über den Main: Planungsprozess in den Startlöchern

Fuß- und Radwegebrücke über den Main: Planungsprozess in den Startlöchern
Der Steg auf der Eisenbahnbrücke: Zu schmal für den zunehmenden Radverkehr und zudem nicht barrierefrei / Foto: Thomas Kneisel

Stockstadt entsendet vier Vertreter in das Planungsgremium

Nach der Aufnahme des Projekts in das Förderprogramm Radoffensive „Klimaland Bayern“ hat der Gemeinderat nun die vier Vertreter benannt, die Stockstadt im weiteren Planungsprozess vertreten werden. Dieselbe Anzahl muss noch von der Gemeinde Mainaschaff namentlich festgelegt werden.

Damit ist der nächste Schritt auf dem Weg zur Realisierung einer Fuß- und Radwegebrücke über den Main eingeläutet. Zunächst aber muss die jetzt anstehende Genehmigungsplanung auf den Weg gebracht werden. Diese beinhaltet und regelt die Vergabe der Architektenleistungen (VGV-Verfahren) bis zur Beschaffung des Baurechts. Die Gemeinde rechnet für diesen Planungsschritt mit einem Zeithorizont von fünf Jahren. Erst danach entscheidet sich, ob und zu welchen Bedingungen das Projekt realisiert wird.

Als Vertreter Stockstadts in das Vergabegremium werden entsandt:

  • Oliver Katzenmeier, Leiter des Bauamts
  • Thorsten Henz, Bauleiter Tiefbau, Mitglied des Gemeinderats
  • Rafael Herbrik, Erster Bürgermeister
  • David Bauer, Geschäftsleiter
BNL

Forststraße: Das neue Verkehrs- und Parkplatzkonzept als Grundlage für den Architektenwettbewerb der Grundschule

Die Forststraße auf Höhe Frankenhalle
SPD/ld

Marktgemeinderatssitzung vom 29.6.2023

Vorteile durch neue Verkehrsführung der Forststraße

Nachdem 2021 der Marktgemeinderat auf Basis eines neutralen Gutachtens beschlossen hatte, den Standort in die Nähe der Frankenhalle zu legen, tritt jetzt das Projekt in die Phase der konkreten architektonischen Planung.

Um mit klaren Vorgaben in die Ausschreibungen zu gehen, hat der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 29. Juni mit den Stimmen der SPD und der Freien Wähler beschlossen, die Verkehrsführung der Forststraße im Bereich der Parkplätze zu ändern.
Dies gibt nicht nur den Architekten attraktive Gestaltungsmöglichkeiten, sondern hat zahlreiche Vorteile für Mensch und Natur und bietet gute Chancen für ein attraktives Ortsbild im Bereich der Frankenhalle.

Die nachfolgende Grafik mit den dazugehörenden Erläuterungen zeigt die Fläche, die im Marktgemeinderat als Entwurf zur Abstimmung stand:

Entwurfsplanung Forststraße
Legende neu zum Plan

Was sind die Vorteile dieses Konzepts?

Kurz und bündig:

  • Sicherere Verkehrswege (Entschleunigung durch engeren Kurvenradius)
  • Separate Rad- und Fußwegeführungen
  • Entsiegelung großer Flächen
  • Viel Raum für mehr Grün / Bäume zur Beschattung
  • Schule rückt näher an den Wald (aber kein Eingriff in den Bannwald!)
  • Ausreichend Parkplätze (169) - Wegfall von nur 29 Plätzen
  • Größere gestalterische Möglichkeiten des Grundschulbereichs für die Architekten
  • Jeweils eigener Pausenhof für Grund- und Mittelschüler
  • Keine Einschränkungen durch Hochspannungsleitung

Ausführlich informiert:

Forststraße wird sicherer - getrennter Radweg - barrierefreie Bushaltestelle

Durch die längeren Geraden und den großen Kurvenradius verführt der heutige Verlauf der Forststraße zum Schnellfahren. Die kurvigere Straßenführung mit den kleineren Radien entschleunigt das Fahrverhalten und schafft mehr Sicherheit. Dazu kommt, dass der Radverkehr von der Straße getrennt und auf einer eigenen drei Meter breiten Trasse geführt wird. Die bisherige Bushaltestelle im Kurvenbereich wird künftig auf der Geraden geplant und auf 18 Meter verlängert. Das ermöglicht für die Nutzer von Schule und Frankenhalle endlich eine barrierefreie Nutzung des ÖPNV.

Entsiegelung - Mehr Grün - ausreichender Parkraum

Zwar wird die Anzahl der Parkplätze um 29 reduziert, doch stehen mit insgesamt 169 genügend PKW-Stellplätze zur Verfügung. Lediglich bei den beiden Großveranstaltungen des Motorradclubs wird die heutige Fläche überhaupt genutzt. Durch den sichereren Radweg und die gute Anbindung an den Busverkehr, kann außerdem davon ausgegangen werden, dass künftig das PKW-Aufkommen geringer sein wird.

Durch die Entsiegelung wird vor dem Hintergrund der Klimaveränderung mit der Bepflanzung von Gras, Büschen und Bäumen eine große Fläche der Natur zurückgegeben. Mehr Bäume sollen für zusätzliche Beschattung sorgen. Für die Entsiegelung sind Fördermittel des Landes möglich.

Fotos Parkplatz
Die beiden Parkflächen vor der Frankenhalle an einem ganz normalen Mittwoch im Juni 2023

Schule rückt näher an den Wald

Es war bei der Standortentscheidung ein Argument, das für viele Gemeinderäte einen hohen Stellenwert hatte. Statt Eingriffen in den Bannwald ging es ihnen darum, das „Erlebnis Wald“ den Grundschülern näher zu bringen und schon in frühen Jahren das Bewusstsein für den Stellenwert der Natur zu schärfen. Die nun mögliche Lage - ohne auch nur einen Baum zu fällen - ist für Unterricht in Sachen Natur und für Exkursionen optimal.

Größere gestalterische Möglichkeiten des Grundschulbereichs für den Architektenwettbewerb - Kaum Einschränkungen durch Hochspannungsleitung

Bei eindeutigen Rahmenbedingungen und pädagogischen Vorgaben bieten sich den Architekten Möglichkeiten, eine Schule nach neuesten gestalterischen Erkenntnissen zu planen. Die Verlegung der Forststraße schafft in dieser Hinsicht vielfältige Varianten, die nicht nur den Schulbau allein betreffen, sondern Auswirkungen auf das gesamte Ortsbild rund um die Frankenhalle haben. Eine Aufwertung, die dem bisherigen Gelände zugute kommen wird. Allein die Tatsache, dass die Hochspannungsleitungen nunmehr kein gravierendes Hindernis für die Planung darstellen, ist der Verlegung der Forststraße anzurechnen. Eine Bebauung unterhalb der Leitungen wäre auf eine Höhe von 3,90 Metern beschränkt und hätte zahlreiche Einschränkungen mit sich gebracht.

Jeweils ein eigener Pausenhof für Grund- und Mittelschüler

Mit den beschlossenen Planungsmöglichkeiten ist nunmehr Platz für jeweils eigene Pausenbereiche der beiden Schulen und damit mehr Platz für die Schüler und für differenzierte Nutzungen. Für die Leitung der Grundschule war dies ein wichtiger Aspekt, dem durch die neue Straßenführung Rechnung getragen werden kann.

Wie geht es weiter?

Auf Basis der Beschlüsse des Marktgemeinderats wird die Verwaltung nun die Unterlagen erstellen, die für den Architektenwettbewerb erforderlich sind. Das Verfahren dazu beginnt im Herbst.

Text: Stefan Schaupp,
Stellvertretender Sprecher der SPD-Gemeinderatsfraktion,
Lutz Laemmerhold
Fotos: SPD/ld

BNL

TOP THEMEN: Neue Feuerwehrhalle - Main-Radbrücke - Gesellschaft zur Stromversorgung

Feuerwehr
SPD/ld

Marktgemeindesitzung vom 26.5.2023

Genehmigung der Werk- und Kostenplanung für den Neubau der Umrüst- und Ausstattungshalle der Feuerwehr

Bereits im Jahr 2020 wurde der Bauantrag erstmals beim Landratsamt eingereicht und ruhte zunächst bis September 2022 aufgrund von Planungsanpassungen, u.a. an den Feuerwehrbedarfsplan.

Im September 2022 wurde die überarbeitete Planung schließlich im Gemeinderat vorgestellt, einstimmig genehmigt und schließlich dem Landratsamt erneut vorgelegt.

Mit der erfolgten Baugenehmigung im April 2023 spielte das Landratsamt nun den Ball wieder zurück an die Verwaltung und den Gemeinderat. Zwischenzeitlich wurde in Zusammenarbeit mit dem Fachplanungsbüro Otto und der Feuerwehr die detaillierte Werkplanung für die Halle erarbeitet und die Kostenkalkulation aktualisiert, sodass der Gemeinderat nunmehr darüber entscheiden und damit den Weg frei für Ausschreibungen und Auftragsvergabe machen durfte.

Die wichtigsten Fakten zum Neubau der Umrüst- und Ausstattungshalle mit

Gefahrgutlager und Photovoltaik-Anlage im Überblick:

  • Voraussichtliche Fertigstellung: Mai 2024
  • Hallenfläche: ca. 440 m²
  • Anzahl Stellplätze / Tore: 4
  • Geschätzte Baukosten: 1,8 Mio. Euro
  • Progn. Stromerzeugung der PV-Anlage: 60.000 kWh

Einmal mehr, wenn es um die Ausstattung der Feuerwehr und damit um die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger geht, herrschte Einstimmigkeit im Gemeinderat. Einmal mehr müssen wir jedoch auch feststellen, dass die Zuschüsse für den Bau mit kaum mehr als 20.000 Euro recht mau ausfallen. Schließlich endet die Hilfeleistung und der Schutz von Menschen durch unsere Feuerwehr nicht an den Ortsgrenzen, sondern geht weit darüber hinaus.

Feuerwehrhalle
Geplante Fläche für den Neubau schwarz markiert
Quelle: Freiflächenplan, Trölenberg + Vogt (Aussschnitt)

Aufnahme des Projektes Radquerung Mainaschaff-Stockstadt ins Förderprogramm Radoffensive Bayern

Im Rahmen von Abriss und Neubau der Bahnbrücke durch die Deutsche Bahn im Zeitraum 2019-2020 war lediglich der alte, unbefriedigende „Status Quo“ wieder hergestellt worden. Seitdem blieb der Fußgängersteg weiter hinter den Anforderungen eines Radweges zurück – von Barrierefreiheit selbst für Fußgänger ganz zu Schweigen.

Einige Anstrengungen wurden seitdem unternommen, um das Projekt einer Radquerung nach vorne zu bringen, welches ebenfalls essentieller Bestandteil unseres Radfahrkonzepts aus dem Jahr 2021 war:

  • Oktober 2020: Gemeinsame Absichtserklärung zur Verbesserung der Nahmobilität durch den Landrat Dr. Legler, den Bürgermeister Mainaschaffs, Moritz Sammer, und unseren Bürgermeister Rafael Herbrik

  • Frühjahr 2022: Feststellung eines Nutzerpotentials von 3.200 Radfahrern pro Tag für eine Radbrücke durch eine gemeinsam erarbeitete Potentialanalyse und -befragung

  • Februar 2022: Anmeldung des Projekts zur Radoffensive „Klimaland Bayern“ unter Federführung des Markts Stockstadt

Der hoffnungsvollen Erwartung an die Aufnahme in das Förderprogramm folgte Ernüchterung, nachdem das Projekt zunächst nicht die erforderliche Gunst des Bayerischen Verkehrsministeriums erlangte.

Es bedurfte daher einiger Kraftanstrengung und vieler Gespräche unserer Verwaltung bis nun, rund ein Jahr später, doch der Durchbruch gelang: Die Aufnahme des Projekts in das Förderprogramm Radoffensive „Klimaland Bayern“. Besonders erfreulich ist, dass dieses Projekt – entgegen sonst gängiger Praxis – nicht an die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen geknüpft ist, sondern pauschal mit 80 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt wird. Das gilt zunächst für die Leistungsphasen 1-4 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), also bis zur Beschaffung des Baurechts.
Ein großer Erfolg für unsere Gemeinde, der zeigt: Auch in den Mühlen der Förderbürokratie können sich Fleiß, Beharrlichkeit und gute Argumente noch auszahlen.

Vielen Dank und Glückwunsch hierfür an unseren Bürgermeister und seine Verwaltung!

FRA Holbeinsteg
Wie hier in Frankfurt gibt es bereits einige Fußgänger-Radfahrerbrücken über den Main. In Stockstadt ist die Hoffnung gestiegen, dass es eines Tages eine ebenso exklusive Brücke zwischen der Marktgemeinde und Mainaschaff gibt.

Beteiligung des Marktes Stockstadt an einer Gesellschaft zur Stromerzeugung und -versorgung im Landkreis Aschaffenburg

Die Bedeutung der Energieversorgungssicherheit und damit verbunden die Energiewende hin zur Erzeugung lokaler, grüner Energie, ist spätestens seit dem Beginn des Ukraine-Kriegs in das Bewusstsein der Menschen gelangt.

Wenig überraschend fiel daher das positive Votum für den Grundsatzbeschluss zur Beteiligung an einer neu zu gründenden kommunalen Energiegesellschaft aus:

Unter dem Dach eines so genannten „Regionalwerks“ wollen zukünftig der Landkreis Aschaffenburg und dessen Gemeinden gemeinsam die Kräfte bündeln und Projekte zur Erzeugung erneuerbarer Energien entwickeln. Vorausgegangen war dem Ganzen das Wind-an-Land-Gesetz, das den Ausweis von 1,8 Prozent der Landesflächen für Windenergie bis 2032 vorschreibt.

Mit professioneller Begleitung der auf Energierecht und Beratung von Stadtwerken spezialisierten Kanzlei Becker Büttner Held sehen wir zahlreiche Vorteile in der Gründung einer kommunalen Energiegesellschaft:

  • Reduzierung der Abhängigkeiten von externen Energieerzeugern
  • Grüner und nachhaltig günstigerer Strom als langfristiger Standortfaktor
  • Möglichkeit der Bürgerbeteiligung an den Projekten
  • Einfluss und Entscheidungskompetenzen bleibt in den Kommunen
  • Sicherstellung einer verbraucherfreundlichen und bezahlbaren Energieversorgung als Bestandteil der Daseinsvorsorge
  • Wirtschaftliche Teilhabe der Kommunen und Bürgern an der regionalen Wertschöpfung
  • Akzeptanzsteigerung durch Einbindung von Bürgern und regionalen Partnern

Letztendlich profitieren die Gemeinde, deren Bürger, Gewerbetreibende und nicht zuletzt auch unser Klima von der lokalen Erzeugung, Wertschöpfung und Verbrauch grüner Energie.

Wir sind optimistisch, dass in diesem Sinne die Landkreiskommunen gemeinsam mit der Kanzlei ein passendes Umsetzungskonzept und Vertragswerk für den Landkreis Aschaffenburg erarbeiten. Über die Beteiligung an der Gesellschaft werden wir final auf Basis der Vertragsentwürfe Beschluss fassen.

Übrigens: Nicht nur die Erzeugung grüner Energie, auch Sparsamkeit trägt zur Energiewende bei: So konnten durch die Umsetzung der Sparmaßnahmen im Zeitraum Oktober 2022 – April 2023 im Vergleich zum Vorjahr 23 Prozent des Gasverbrauchs in den kommunalen Einrichtungen eingespart werden.

Photovoltaikanlage auf dem Dach der Krippe Waldwichtel
Photovoltaikanlage auf dem Dach der Krippe Waldwichtel

Text: Stefan Schaupp,
Stellvertretender Sprecher der SPD-Gemeinderatsfraktion
Fotos: SPD/ld

BNL

Änderung der Gebührenordnung für den Kindergarten Regenbogenland - Weiter günstige Eintrittspreise im Schwimmbad

Kiga Regenbogenland
SPD/ld

Sitzung des Marktgemeinderats vom 28.4.2023

Änderung der Gebührenordnung für den Kindergarten Regenbogenland

Für das Jahr 2019/20 hatte der Gemeinderat die Kindergartengebühren für den Kindergarten Regenbogenland abgeschafft und damit für erhebliche Entlastungen bei Familien gesorgt.

Vier Jahre lang profitierten die Eltern von kostenfreier Betreuung – ganz gleich, wie lang das Kind täglich in der fürsorglichen und kompetenten Obhut des Kindergarten-Personals war. War man damals zu Recht glücklich, den Familien auf diesem Wege etwas Gutes tun zu können, muss man heute leider feststellen, dass die Situation sich innerhalb weniger Jahre gänzlich verändert hat:

  • Das jährliche Defizit des Kindergartens Regenbogenland ist seitdem – trotz höherer Förderungen des Freistaats - von ca. 460.000 Euro auf voraussichtlich 730.000 Euro in 2023 geklettert (+59 %). Das heißt also, dass jeder Stockstädter Bürger umgerechnet über 90 Euro im Jahr allein für den Betrieb des Kindergartens Regenbogenland beisteuert.
  • Zurückzuführen ist diese Entwicklung vor allem auf die deutlich bessere Bezahlung der Kindererzieher und -pfleger gemäß der ausgehandelten Tarifverträge, wie auch auf die gestiegenen Energie- und sonstigen Betriebskosten.
  • Ingesamt ist die Haushaltslage der Marktgemeinde seitdem massiv angespannt: Gestiegene Personal- und Unterhaltskosten im gesamten Gemeindegebiet, höhere Umlagen an den Landkreis und weitere Faktoren haben dazu beigetragen, dass das Geld leider nicht mehr ansatzsatzweise so locker sitzt wie 2019.
  • Leider musste auch festgestellt werden, dass durch die kostenlose Betreuung die sogenannten „Fehlbuchungen“ deutlich anstiegen. Dabei handelt es sich um die Differenz zwischen tatsächlich in Anspruch genommener Betreuungszeit und der gebuchten Zeit, für die natürlich entsprechende Personalkapazitäten vorgehalten werden müssen.

Natürlich hätte auch der Gemeinderat im Jahr 2023 den Kollegen aus 2019 deutlich lieber nachgeeifert, statt zu unpopulären Kindergartengebühren zurückzukehren. Natürlich ist es auch dem heutigen Gemeinderat genauso wichtig, unsere Kinder auch in Zukunft gut betreut zu wissen. Und natürlich sind auch wir der Meinung, dass das Recht auf Bildung unserer Kinder nicht an den finanziellen Mitteln der Eltern scheitern darf.

Dennoch müssen wir einräumen, dass wir es uns angesichts der finanziellen Einschränkungen nicht mehr erlauben können, als einzige Gemeinde im Landkreis, kostenfreie Kindergarten-Betreuung anzubieten.

Wir sind der Meinung, dass mit der Erhebung eines Beitrags, der sich an den Empfehlungen der Caritas orientiert und explizit Härtefallregelungen für diejenigen Eltern vorsieht, die an der finanziellen Belastungsgrenze stehen, diesen Entwicklungen Sorge getragen werden muss.

Nichtsdestotrotz bedeutet der Beitrag von 70 Euro (für vier Buchungsstunden) bis 130 Euro (für 10 Buchungsstunden) lediglich eine leichte Abmilderung des Defizits um in etwa 120.000 Euro. Führt man sich also die eingangs erwähnten Zahlen vor Augen wird deutlich, dass sich die Gemeinde die unbezahlbare Betreuung und Bildung unserer Kinder im Regenbogenland auch weiterhin viel Geld kosten lässt.

Wenngleich sich alle Ratsmitglieder mit der Entscheidung sichtlich schwer taten – am Ende war man sich in der Sache einig, dass man um eine Rückkehr zu Kindergartengebühren nicht herum kommt. Daran ändern auch die vier Gegenstimmen aus der CSU-Fraktion nichts, die an der Preisschraube für die hohen Buchungszeiten gerne noch etwas stärker gedreht hätten.

Regenbogenland

Beschlussfassung über die Gebührenhöhe im Waldschwimmbad

Am 13.5.2023 öffnet unser Waldschwimmbad wieder seine Tore für die Steckster „Wasserratten“. Vor allem unsere Kinder und Jugendlichen dürften besonders auf das neue Nichtschwimmerbecken gespannt sein.

Allerdings wurde bereits mit dem nächsten Bauabschnitt des Schwimmerbeckens begonnen, sodass sich das Waldschwimmbad weiterhin im Baustellenbetrieb befindet.

Daher begrüßen wir es selbstverständlich, dass die Gebührenreduzierung auf Basis unseres Antrags aus dem letzten Jahr, auch für diese Schwimmsaison gelten wird und die Badegäste auch weiterhin von günstigen Eintrittspreisen profitieren.

Damit bietet die Marktgemeinde Kindern, Jugendlichen, Studenten und Rentnern weiterhin schon für 1 Euro jede Menge Badespaß, Erwachsene zahlen lediglich 2 Euro. Die Familienkarte gibts schon für 60 Euro.

So gilt auch 2023, was wir letztes Jahr in unserem Antrag formuliert hatten:
Unser Ziel ist es, dass trotz des eingeschränkten Badebetriebs, auch in diesem Jahr möglichst viele Menschen unser Waldschwimmbad besuchen, um dort zu planschen, sich abzukühlen und vor allem ihre überlebenswichtige Schwimmfähigkeit zu verbessern.

Diesem Anliegen folgten auch in diesem Jahr die anderen Ratsmitglieder, sodass die Gebührenreduzierung einstimmig für 2023 verabschiedet wurde.

Das Nichtschwimmerbecken im Waldschwimmbad - Neueröffnung am 13.5.2023
Das Nichtschwimmerbecken im Waldschwimmbad - Neueröffnung am 13.5.2023

Stefan Schaupp,
Mitglied der SPD-Gemeinderatsfraktion

BNL

Neubau der Kindertagesstätte in der Gartenstraße - Neues vom Bahntunnel "Waldstraße / Samperschlagstraße""

Kiga Johannesheim
Hat ausgedient: Der alte Kindergarten in der Gartenstraße

Entwurfsplanung für den Kita-Neubau in der Gartenstraße

Nachdem in der Sitzung vom 15.12.2022 festgelegt worden war, dass der Kita-Neubau mit drei Kindergarten- und einer Kinderkrippengruppe errichtet werden soll, lag dem Gemeinderat nunmehr die Entwurfsplanung zur Abstimmung vor.

Der Entwurf des Planungsbüros Schuler Schickling einer top-modernen Einrichtung für unsere Kinder überzeugte den Gemeinderat durchaus:

  • 3-geschossiger kompakter Flachbau mit Teilunterkellerung auf 1.265 m² Nutzfläche
  • 4 Gruppen mit Neben- und Ruheräumen und separaten Toiletten
  • Barrierefreie Nutzung durch Aufzug
  • Zentrales Atrium zum gemeinsamen Spielen und Erleben
  • Gründach inklusive Photovoltaik mit 80 % Bedarfsabdeckung
  • Zahlreiche, überdachte Fahrradabstellplätze, auch für Lastenräder/ Räder mit Anhänger
  • Pflanzung zweier klimaresistenter Bäume
Bild 2
Ansicht Süd-West
Bild 1
Ansicht Nord-Ost

Quelle: Entwurfsplanung (Ausschnitt), Schuler Schickling, Rössel Architekten GmbH

Ernüchterung dagegen auf finanzieller Ebene: Die geschätzten Gesamtkosten in Höhe von knapp 9 Mio. € sorgten ebenso für Erstaunen, wie die recht spärliche Zuschussprognose von lediglich 1,3 Mio. €.

Erneut stellt man sich die Sinnfrage: Zunächst wird unserer Verwaltung in zeit- und kostenintensiver Detailarbeit eine vollkommen unnötige Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zwischen Um- und Neubau abverlangt, um die Förderfähigkeit zu erlangen. Anschließend wird man als „überdurchschnittlich finanzstarke Kommune“ regelmäßig bei der Förderquote abgestraft, sodass die ganze Prozedur ad absurdum geführt wird.

Im Hinblick auf die zu verwendende Technik sieht der Gemeinderat indes noch Informationsbedarf. So konnten die Vor- und Nachteile zwischen Luft-Wasser-Wärmepumpe und Sole-Wasser-Wärmepumpe einerseits, sowie Lüftungsanlage und manueller Fensterlüftung andererseits, nicht final aufgelöst werden. Eine bessere Entscheidungsgrundlage erhofft sich der Gemeinderat daher durch die Vorstellung des Fachplaners bei der nächsten Sitzung.

Stellungnahme an die DB Netz AG zur Erneuerung des Tunnels „Waldstraße/ Samperschlagstraße“

Dass unser „Tunnel“ – mit liebevoller Betonung auf dem „e“ – keine Schönheit ist, ist über die Ortsgrenzen hinaus bekannt. Weniger die Optik als vielmehr die Sicherheit hat dagegen die Deutsche Bahn (DB Netz AG) als Eigentümerin veranlasst, sich an unsere Verwaltung zu wenden.

Anhand eines kurzen Fragenkatalogs bittet die DB um Rückmeldung, inwiefern sie bei der notwendigen Erneuerung eventuell bestehende Planungen oder Wünsche der Gemeinde in diesem Kreuzungsverlauf berücksichtigen solle. Wer bei dieser Abfrage jedoch an ein frühzeitiges Ostergeschenk glaubt, der irrt.

Denn selbstverständlich würde sich bei konkret geäußerten Vorstellungen zur Erneuerung, Modernisierung oder Umgestaltung des „Tunnels“ schnell eine Pflicht zur Kostenbeteiligung für unsere Marktgemeinde ergeben. Diese wäre derzeit unkalkulierbar und unter Berücksichtigung der enormen Investitionskosten, die in den nächsten Jahren ins Haus stehen – an dieser Stelle sei auch an das vorherige Thema erinnert – ein faules (Oster-) Ei für unseren Haushalt. In diesem Punkt war sich das Gremium einig.

Um dennoch über die weiteren Planungsschritte bestmöglich informiert zu sein, wünschten sich vor allem Thomas Barko für die SPD-Fraktion als auch Thomas Bauer-Debor für die CSU, das Antwortschreiben so zu formulieren, dass ein Vertreter der Deutschen Bahn sich zu einer Vorstellung im Gemeinderat angehalten sieht. Wenngleich die Deutsche Bahn immer wieder als äußerst unkooperativer Verhandlungspartner aufgefallen ist, zeigte der Gemeinderat mit einer einstimmigen Verabschiedung des Schreibens die notwendige Beharrlichkeit.

Grund für Optimismus gibt es derweil für die Nostalgiker in unserer Gemeinde: Die Deutsche Bahn schätzt die Planungszeit auf 7 Jahre – in diesem Jahrzehnt bleibt uns unser „Tunnel“ also in jedem Fall noch erhalten. Genug Zeit also für die Planer der Deutschen Bahn, nach Stockstadt zu kommen und die deutlich schöneren Ecken unserer Marktgemeinde kennen zu lernen.

Stefan Schaupp,
Mitglied der SPD-Fraktion im Marktgemeinderat

Tunnel
Feedback

Perspektiven für die "Neue Mitte" und die nächsten Planungsschritte für die Grundschule

Stefan Schaupp, Mitglied der SPD-Fraktion im Marktgemeinderat
Stefan Schaupp, SPD-Marktgemeinderat

Sitzung des Marktgemeinderats vom 23.2.2023

Aufstellung des Bebauungsplans „Neue Mitte“

Die Neugestaltung des „Mein Markt“-Geländes und eine Belebung des Ortskerns war uns im Wahlprogramm ein wichtiges Anliegen. Mit den aktuellen Beschlüssen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Neue Mitte“ sind wir diesen Zielen wieder ein gutes Stück näher gerückt.

Die Verwaltung hatte in enger Zusammenarbeit mit dem Düsseldorfer Planungsbüro Niemann + Steege bereits im Vorfeld sehr gute Vorarbeit geleistet.

Die wesentlichen Eckpunkte im Überblick:

  • Geltungsbereich für die Aufstellung des Bebauungsplans „Neue Mitte“: Alle Grundstücke zwischen Dessauer Straße und Waldstraße, nach aktuellem Stand rund 11.860 m².

  • Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren mit umfassender Bürgerbeteiligung.

  • Parzellierung in 3 Teilgebiete (siehe Abb.) mit dem Ziel, die einzelnen Bereiche weitgehend unabhängig voneinander zu entwickeln und an einen Investor übergeben zu können.

Die drei Teilgebiete der "Neue Mitte"
Parzellierung in drei Teilgebiete (Grafik: Niemann+Steege)
  • Gestaltung von parkähnlichen Flächen mit lebendigem Quartiersplatz, klimaangepasster Bepflanzung und attraktiven Aufenthaltsmöglichkeiten im hellblauen Bereich 1 (freiraumplanerische Entwurfsplanung durch Niemann + Steege gemeinsam mit Atelier Loidl Landschaftsarchitekten)

  • Erschließung durch die Gemeinde Stockstadt selbst: u.a. Verlängerung der Bahnhofstraße bis zur Waldstraße/ Tunnel sowie Verlegung des Einmündungsbereichs Friedrich-Ebert-Straße/ Waldstraße

Nicht nur unser Fraktionsvorsitzender Wolfgang Ackermann sah ein „gelungenes und vernünftig strukturiertes Konzept“ mit wichtigen Einflussmöglichkeiten der Gemeinde. Auch die anderen Fraktionen schlossen sich dem Urteil an, sodass der Beschlussvorschlag einstimmig Zustimmung fand.

Architektenwettbewerb für den Neubau der Grundschule

Grundschule

Bereits im Sozialausschuss am 8.Februar waren die Weichen für diesen Tagesordnungspunkt gestellt worden, sodass der Diskussionsbedarf im Marktgemeinderat überschaubar blieb und die Beschlüsse einstimmig gefasst wurden:

  • Ausschreibung eines Architektenwettbewerbs für den Neubau der Grundschule mit Betreuung im offenen Ganztag und Hort, jedoch ohne Zweifachturnhalle und Lehrschwimmbecken.

  • Erstellung einer Verkehrsanlagenplanung mit Verlegung der Forststraße unter die Hochspannungsleitung unter Berücksichtigung einer Parkplatzbilanz.

  • Erhalt der Mittelschulturnhalle und Freihaltung einer Fläche für einen eventuellen künftigen Hallenbadneubau.

Die Entscheidung, die Planung der Grundschule zunächst ohne Lehrschwimmbecken und Zweifachturnhalle fortzuführen, stößt in unserer SPD-Fraktion nicht unbedingt auf Begeisterung – zu wichtig sind uns diese Investitionen im Hinblick auf den Vereins- und Schulsport sowie die Schwimmfähigkeiten unserer Kinder und Erwachsener.

Unser Gemeinderatsmitglied Thomas Barko erkannte jedoch an, dass sich die Vorzeichen in den vergangenen Jahren geändert haben und wir die durch die Corona-Pandemie sowie den Ukraine-Krieg die eingeschränkte Konjunktur- und damit Haushaltsentwicklung nicht ignorieren können.

Enorme Steigerungen bei Bau- aber auch Betriebskosten solcher Gebäude treffen auf eine angespannte Haushaltslage.
Hinzu kommt die Gewissheit, dass man die Investitionen komplett selbst stemmen müsste: Hoffnungen auf Zuschüsse, sowohl für das Schwimmbecken als auch einen Neubau der Turnhalle mussten – wieder einmal – begraben werden.

Mit Blick auf die finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Gemeinde und mit dem klaren Fokus auf den Fortschritt beim Neubau der Grundschule bedeutet dies für uns auch manchmal unliebsame Entscheidungen mitzutragen – ohne jedoch unsere grundsätzliche Haltung zu den uns wichtigen Themen aufzugeben.

Daher hat Thomas Barko im Namen der SPD-Fraktion besonderen Wert darauf gelegt und sich dafür eingesetzt, dass

  • der Neubau der Grundschule weder durch finanzielle Engpässe noch durch ungelöste Planungsfragen in seinem Fortschritt gehindert wird,

  • die heutigen Hallenkapazitäten für unsere Vereine erhalten bleiben, was durch die weitere Nutzung der heutigen Mittel- und Grundschulturnhalle gewährleistet ist,

  • Freiflächen für ein eventuell zu einem späteren Zeitpunkt zu realisierendes Lehrschwimmbad in den Planungen vorgehalten werden.

Übrigens:
Ohne Aussicht auf staatliche Zuschüsse für den Bau einer weiteren Sporthalle müssen wir nichts über das Knie brechen. Wir können und sollten nun in Ruhe über zukunftsfähige Alternativen zu einer der bestehenden Sporthallen nachdenken.

Stefan Schaupp
Mitglied der SPD-Fraktion

Radverkehrskonzept und Bebauungsplan auf der Tagesordnung

Radverkehr in Stockstadt
SPD/ld

Sitzung des Marktgemeinderats vom 27.1.2023

Behandlung unseres Antrags zum Radverkehrskonzept

Im Dezember 2021 hatten wir unser umfassendes Radverkehrskonzept für Stockstadt vorgestellt. Erste Maßnahmen konnten seitdem schon erfolgreich umgesetzt werden, vor allem die Erweiterung der Ulmenstraße bringt große Vorteile für den Radverkehr.
Doch es wartet noch viel Arbeit auf uns, das zeigt nicht zuletzt unsere aktuelle Online Umfrage zum Radverkehr.
Das haben auch die Mitglieder des Marktgemeinderats und der Verwaltung verstanden. Gemeinderatsmitglied Stefan Schaupp legte in seinem Redebeitrag den Fokus auf den Bereich rund um die Bahnschranke, welcher Radfahrer immer wieder vor große Herausforderungen stellt.

Aber auch weitere wichtige Teilprojekte, wie der Ausbau des Waldweges vom Geflügelzuchtverein bis hin zum Bewegungsparcours, eine Umfahrung der Bahnschranke durch den Tunnel über die Redenfeldener Straße, oder eine Verbesserung der Radwegbeschilderung dürfen nicht in Vergessenheit geraten.

Durch eine engere Einbindung des Gremiums sollen zukünftige Maßnahmen noch besser miteinander abgestimmt werden. In diesem Punkt herrschte Einigkeit. Entsprechend beschloss das Gremium mit 17:0 Stimmen, dass die Fraktionen bis Mitte März ihre Stellungnahmen zu unserem Radverkehrskonzept an die Verwaltung übermitteln sollen.

Alle Infos zu unserem Radverkehrskonzept, aber auch zur aktuellen Online Umfrage sind selbstverständlich jederzeit auf unserer Homepage abrufbar: Den Antrag lesen Sie hier.
Die Online-Umfrage und weitere Informationen können Sie den Seiten 3 und 4 der Dezember-Ausgabe 2022 des "Blickpunkt" entnehmen.

Neuer Bebauungsplan „Östlich der Buchenrainsiedlung“

Der Bauausschuss hatte es bereits vorbesprochen, der Gemeinderat nun mit 17:0 Stimmen noch einmal bestätigt:

Durch die bereits erfolgte Verlegung der Hochspannungsleitung soll nun die rot gekennzeichnete Fläche von ca. 3.200 m² für eine mögliche Wohnbebauung nutzbar gemacht werden.

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan „Östlich der Buchenrainsiedlung“ soll nun von der Verwaltung ausgearbeitet werden. Dabei stehen kleinflächige Wohnkonzepte, z.B. sogenannte "Tiny Houses", im Fokus.

Blickpunkt - der Informationsdienst der SPD Stockstadt

Unser Blickpunkt vom Dezember2022: Im Gespräch mit Bürgermeister Rafael Herbrik

Blickpunkt Dezember 2022
SPD/ld

Hier lesen Sie den zuletzt erschienenen "Blickpunkt" vom Dezember 2022. In dieser Ausgabe ziehen wir im Gespräch mit Rafael Herbrik eine Bilanz, zweieinhalb Jahre nach seiner Wahl zum Ersten Bürgermeister. Außerdem berichten wir über die Pläne zur Neugestaltung des Bereichs rund um den Memo Frischmarkt und zeigen mit Hilfe von Drohnenaufnahmen, wie das künftige Nichtschwimmerbecken im Waldschwimmbad aussehen wird.

Als Download können Sie hier auf die Inhalte zugreifen.

Alle bisher erschienenen Ausgaben des "Blickpunkt"