Der Ortsverein der Stockstädter SPD informiert Sie seit vielen Jahren kontinuierlich auf verschiedenen Wegen über kommunalpolitische Themen und unsere Politik in der Marktgemeinde. Sei es hier auf unserer Internetplattform, auf Facebook, mit unserem Newsletter „Blickpunkt“ und auf Veranstaltungen oder im persönlichen Gespräch. Und wir tun dies nicht nur in Wahlkampfzeiten.
Mit dem „Bürgernewsletter“ wollen wir zusätzlich und noch aktueller über die Themen berichten, die insbesondere im Marktgemeinderat jeden Monat auf der Tagesordnung stehen. Diese Informationen finden sie im Anschluss an Gemeinderatssitzungen oder bei aktuellen Anlässen künftig an dieser Stelle auf unserer Homepage.
Sitzung des Marktgemeinderats vom 15.11.2024
In der Gemeinderatssitzung hat der Marktgemeinderat einstimmig für eine neue Hebesatzsatzung ab 2025 gestimmt. Grund für die Entscheidung ist die Grundsteuerreform in Bayern, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt und eine Reihe von Änderungen für die Besteuerung von Grund und Boden mit sich bringt.
Bereits Ende 2021 hatte der Freistaat das neue Bayerische Grundsteuergesetz verabschiedet, das jetzt ab Jahresbeginn 2025 greift. Damit werden alle bisherigen Grundsteuerbescheide automatisch ungültig, und die Bürgerinnen und Bürger erhalten im Laufe des Jahres neue Bescheide.
Bisher waren die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer Teil der jährlichen Haushaltssatzung. Da die Grundsteuerreform aber viele Unsicherheiten mit sich bringt – zum Beispiel sind einige Grundsteuererklärungen noch fehlerhaft – hat die Verwaltung vorgeschlagen, eine eigenständige Hebesatzsatzung einzuführen. So kann die Gemeinde flexibler auf mögliche Änderungen reagieren, ohne jedes Mal die ganze Haushaltssatzung anfassen zu müssen.
Mit der neuen Hebesatzsatzung kann die Gemeinde beispielsweise im Fall von Anpassungen durch die Finanzämter schnell reagieren. Für die Gewerbesteuer bedeutet die neue Satzung ebenfalls mehr Flexibilität, falls wirtschaftliche Veränderungen Anpassungen nötig machen.
Durch die neuen Grundsteuerbescheide ergeben sich für die Gemeinde folgende Einnahmen:
Unterm Strich ergibt sich für die Gemeinde also ein Plus von rund 27.677 Euro für 2025. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass sich die Zahlen im Laufe des Jahres noch ändern, wenn das Finanzamt einzelne Grundsteuerbescheide anpasst.
Ein wichtiger Punkt ist, dass die Hebesätze so gestaltet bleiben, dass sich die Einnahmen der Gemeinde stabil halten und keine zusätzliche Belastung für die Bürger entsteht. Die Reform soll die Einnahmen sichern, ohne dabei die Steuerlast für die Stockstädter zu erhöhen.
Mit der neuen Hebesatzsatzung stellt die Gemeinde sicher, dass sie trotz der vielen Unsicherheiten bei der Grundsteuerreform flexibel reagieren kann. Die SPD-Fraktion begrüßt diesen Beschluss, der der Gemeinde Handlungsfreiheit gibt, um den Bürgerinnen und Bürgern auch künftig stabile und faire Steuersätze zu bieten.
Text:
Stefan Schaupp, stellv. Sprecher der SPD-Fraktion
Sitzung des Marktgemeinderats vom 18.10.2024
In der Sitzung des Marktgemeinderats wurde ein wichtiger Beschluss gefasst, der die Zukunft des Amts der Feldgeschworenen betrifft. Einstimmig entschieden die Mitglieder des Rates, die Anzahl der Feldgeschworenen temporär von sieben auf acht zu erhöhen.
Dieser Schritt ist notwendig geworden, da das bisherige Kollegium mit Überalterung zu kämpfen hat und frischer Wind in das Gremium gebracht werden soll.
Im Rahmen der Sitzung wurde der 41-jährige Philipp Gentil einstimmig zum neuen Feldgeschworenen gewählt und anschließend von Bürgermeister Rafael Herbrik vereidigt.
Philipp Gentil ist nicht nur ein engagierter Stockstädter Bürger, sondern auch aktives Mitglied in zahlreichen Vereinen. Zudem hat er bereits zweimal unter der Flagge der SPD für den Marktgemeinderat kandidiert.
Das Amt des Feldgeschworenen hat eine lange Tradition in Bayern, die bis ins 12. Jahrhundert zurückreicht. Es gehört damit zu den ältesten Ehrenämtern des Landes. Die Hauptaufgaben umfassen das Bewahren und Kennenlernen der Gemeindegrenzen, das Setzen von Grenzsteinen, sowie die Durchführung von Grenzbegehungen. Zudem ist die Zusammenarbeit mit dem Vermessungsamt ein zentraler Bestandteil dieser Tätigkeit.
„Die Verantwortung dieses Ehrenamts ist natürlich sehr groß, vor allem weil es auf Lebenszeit ist“, betont Gentil nach seiner Wahl. „Verantwortung und Ehrenamt gehören für mich allerdings letztendlich zusammen, in diesem Fall eben ein Leben lang.“
Die Kontaktaufnahme zur bestehenden Gruppe der Feldgeschworenen erfolgte über den Anglerkollegen Felix Scheuermann. „Als Felix 2015 Feldgeschworener wurde, habe ich ihm gesagt, dass ich es ein sehr interessantes Ehrenamt finde und mir das auch vorstellen könnte“, erinnert sich Gentil. Auf dem Hübnerfest in diesem Jahr kam es dann zur erneuten Ansprache durch Scheuermann, was schließlich zur Nominierung führte. „Es war für mich schon eine große Ehre, als der Anruf von Obmann Norbert Kneisel kam, und er mir offerierte, dass sie mich gerne in ihren Kreis aufnehmen würden “, so Gentil weiter.
Mit seiner Wahl wird Philipp Gentil nicht nur Teil eines traditionsreichen Amtes, sondern bringt auch frische Ideen und Perspektiven in die Arbeit der Feldgeschworenen ein.
Wir gratulieren Philipp herzlich zu seiner Wahl und wünschen ihm viel Erfolg bei seinen zukünftigen Aufgaben als Feldgeschworener!
Während der Hundemesse in der Frankenhalle Anfang Juni hatte die Brandmeldeanlage Alarm geschlagen. Der Auslöser: Ein Aussteller hatte unter einem Rauchmelder eine E-Zigarette konsumiert. Laut des Bayerischen Gesundheitsschutzgesetzes kann man die Kosten für den daraufhin erfolgten Einsatz der Feuerwehr dem Verursacher nicht in Rechnung stellen, denn das Gesetz verbietet nur das Dampfen von Cannabisprodukten in Kultureinrichtungen und Sportstätten – nicht aber das Dampfen von normalen Liquids.
Daher beschloss der Gemeinderat einstimmig das Verbot von E-Zigaretten durch Änderung der Benutzungssatzung der Frankenhalle.
Die Entschädigungen der Gemeinderäte werden an die Gehaltserhöhung des Ersten Bürgermeisters angepasst, wie es in unserer Hauptsatzung festgelegt ist. Der Bayerische Landtag hat am 3. Juli diesen Jahres entschieden, dass es für 2024 keine prozentuale Anpassung geben wird. Allerdings steigen ab dem 1.Februar 2025 die Bezüge um 5,5 Prozent – zum Beispiel steigt das monatliche Sitzungsgeld der Gemeinderäte von 40,25 Euro auf 42,46 Euro.
Texte:
Stefan Schaupp, stellv. Sprecher der SPD-Fraktion
Sitzung des Marktgemeinderats vom 19.9.2024
Man stelle sich vor, man betreibe eine Pizzeria in unserem Ort. Die Kosten für den Betrieb der Pizzeria – wie Miete, Strom und Personal – sind größtenteils fix. Das bedeutet, dass sie unabhängig davon anfallen, wie viele Menschen tatsächlich kommen, um sich unsere Pizza schmecken zu lassen. Nun sitzt das Geld bei den Menschen nicht mehr so locker und sie entscheiden sich für die Pizza aus dem eigenen Backofen, statt unser Lokal zu besuchen. Es werden von nun an weniger Pizza über unsere Ladentheke gehen, die Fixkosten aber bleiben gleich. Um weiterhin alle Kosten decken zu können, müssen wir den Preis für die Pizza erhöhen. Denn nun müssen die wenigen Pizzen einen größeren Anteil der Fixkosten tragen.
Was hat nun unsere leckere Pizza mit den Tagesordnungspunkten aus der Gemeinderatssitzung zu tun? Beide eint das Dilemma der Sparsamkeit: Individuelle Einsparungen führen zu höheren Kosten pro Einheit für alle.
Es gibt jedoch auch einen Unterschied:
Während der Gastronom bei seiner Preisgestaltung – unter Berücksichtigung kaufmännischer Erwägungen – einigermaßen frei ist, gibt das Kommunalabgabengesetz (KAG) der Gemeinde äußerst wenig Spielraum bei der Gebührenfestlegung.
So schreibt das für die Gebührenkalkulation beauftragte Fachbüro 'Dr. Schulte Röder Kommunalberatung' in seinem Bericht, dass „zur rechtlich vorgeschriebenen und notwendigen Kostendeckung eine Erhöhung der Benutzungsgebührensätze erforderlich (sei). Sollte die zur Kostendeckung erforderliche Anhebung des Benutzungsgebührensatzes unterbleiben, so läge eine bewusst in Kauf genommene Unterdeckung („Kostenunterdeckung aus politischen Gründen“) vor. Entstehende Fehlbeträge müssten (…) ausgegliedert werden.“
Für den Marktgemeinderat war die Sachlage also recht eindeutig: Um eine Erhöhung der Abwasser- und Wassergebühren nach den durch das Fachbüro ermittelten Gebührensätzen kommt man nicht herum.
Vielmehr interessieren den Bürger wie auch den Gemeinderat gleichermaßen, welche Gründe die Kostensteigerungen ab dem 1. Oktober 2024 verursachen. Hierzu lieferten Bürgermeister Rafael Herbrik und die Verwaltung nachvollziehbare Erläuterungen:
Letztlich haben die genannten Gründe zu deutlichen Verlusten im vergangenen Kalkulationszeitraum 2021 bis 2023 geführt: Ein Minus von ca. 158.000 Euro beim Abwasser und 452.000 Euro beim Frischwasser führen dazu, dass diese Verluste in den neuen Kalkulationszeitraum eingepreist werden müssen.
Logisch: Zu höheren Wasserverbräuchen wird man die Bürger nicht ermutigen. Auch hat man nur bedingt eine Handhabe hinsichtlich der gestiegenen Umlagen an den Abwasserzweckverband.
Einen bedeutsamen Hebel sieht Bürgermeister Rafael Herbrik jedoch bei der Reduzierung der Kosten durch Wasserrohrbrüche und bei den Instandhaltungskosten. So wird seitens der Gemeinde aktuell ein Sanierungsplan erstellt, der den Austausch vieler alter Leitungen durch neue vorsieht. Durch die neuverlegten Rohrleitungen erhofft sich der Bürgermeister deutliche Kosteneinsparungen bei zukünftigen Sanierungen. Außerdem will man durch den bereits erfolgten Einbau zahlreicher Messinstrumente entlang des Leitungsnetzes künftig die Leitungsabschnitte, die Wasserrohrbrüche verursachen, deutlich schneller und genauer orten, um Wasserverluste zu reduzieren.
Hier handelt es sich um wichtige Maßnahmen zu Kosteneinsparungen, die allerdings erst im übernächsten Kalkulationszeitraum spürbare Wirkung zeigen.
Für den nun anstehenden Zeitraum bis voraussichtlich 2027 müssen sich die Stockstädter Bürger leider auf die gestiegenen Gebühren einstellen:
Berücksichtigt man dabei die nun gesunkenen Stromkosten, erhöht sich die Belastung eines durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalts ab Oktober um ca. 100 Euro pro Jahr.
SPD-Fraktionssprecher Klaus-Dieter Hollstein: „Es ist bedauerlich, dass die anstehenden Gebührenerhöhungen für Wasser und Abwasser eine zusätzliche Belastung für unsere Bürger darstellen. Dennoch habe ich Verständnis für die Notwendigkeit dieser Anpassungen, denn angesichts der gestiegenen Kosten und gesunkenen Einnahmen ist eine Erhöhung der Gebühren leider unausweichlich.“
Herzlichen Glückwunsch unserem Fußballverein für den gelungenen Bau seiner neuen Heimat, die zu Mannschaftsbesprechungen, Feierlichkeiten, Schulungszwecken oder auch zum einfachen gemeinsamen Beisammensein rege genutzt wird.
Der Tierschutzverein übernimmt eine wichtige kommunale Aufgabe für unsere Marktgemeinde. Zunächst ist nämlich die Gemeinde dafür verantwortlich, Fundtiere, die auf unserer Gemarkung aufgegriffen werden, entgegenzunehmen, tierschutzgerecht unterzubringen und zu versorgen. Um eine solche Einrichtung nicht selbst betreiben zu müssen, besteht bereits seit einiger Zeit eine Kooperation mit dem Aschaffenburger Tierheim. Natürlich kommt aber auch der Tierschutzverein nicht umhin, die Kostenstrukturen regelmäßig zu überprüfen und die Vereinbarungen anzupassen. Dies bedeutet für unsere Marktgemeinde, dass sie zusätzlich zu den Pauschalen pro abgegebenem Fundtier künftig auch eine Kostenpauschale von 50 Cent pro Einwohner pro Jahr an den Tierschutzverein überweist.
Texte:
Stefan Schaupp, stellv. Sprecher der SPD-Fraktion
Sitzung des Marktgemeinderats vom 26.7.2024
Das Konzept zur Realisierung der neuen Grundschule, auf welchem auch der Architektenwettbewerb beruhte, basiert auf der Verlegung der Forststraße und damit verbunden auch der Neugestaltung der Parkplatzanlage. Dieses Verkehrs- und Parkplatzkonzept wurde von den Fraktionen der SPD und der Freien Wähler befürwortet und beschlossen. Die Gemeinderatsmitglieder der CSU stimmten auch an diesem Abend gegen die Maßnahme und damit gegen die Fortentwicklung des Gesamtprojekts – trotz zuvor noch konstruktiver Beteiligung auch durch deren Vertreter am Architektenwettbewerb.
Wir stellen hier noch einmal die wichtigen Eckpunkte und Vorteile des Verkehrs- und Parkplatzkonzepts vor, die uns dazu veranlasst haben, für dessen Umsetzung zu stimmen:
Insgesamt werden 167 Stellplätze für die Frankenhalle sowie für die neue Grundschule geschaffen. Die gesamte Planung ist mit 2,4 Mio. Euro netto veranschlagt und soll in zwei Bauabschnitten erfolgen.
SPD-Fraktionssprecher Klaus-Dieter Hollstein betonte: „Für den Bau der neuen Grundschule müssen wir im Sinne der künftigen Generationen die bestmöglichen Standort-Voraussetzungen schaffen. Wir haben einen Schulstandort gesucht und uns für den besten entschieden. Er ist für die Zukunft unserer Kinder optimal. Das neue Verkehrs- und Parkplatzkonzept trägt wesentlich dazu bei, dass unsere Schüler in einer sicheren, attraktiven und naturbezogenen Umgebung lernen können.“
Auch Stefan Schaupp, stellvertretender Fraktionssprecher der SPD, äußerte sich positiv: „Dieses Konzept ist ein großer Schritt nach vorne. Die nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung und die Förderung der Elektromobilität sind wichtige Maßnahmen für eine zukunftsfähige Infrastruktur. Wir schaffen hier nicht nur Parkplätze, sondern gestalten insgesamt einen Raum, der nicht nur den Bedürfnissen unserer Kinder gerecht wird. Die Kosten von ca. 2,4 Mio. Euro netto sind sicherlich kein Kleingeld, aber der monetäre Nährboden zur Schaffung der bestmöglichen Lernumgebung für viele Schüler-Generationen.“
Der Bericht des Bürgermeisters über den Architektenwettbewerb war noch taufrisch. Erst wenige Stunden zuvor war an Ort und Stelle des Sitzungssaals im Rathaus die zweitägige Jurysitzung des Architektenwettbewerbs zu Ende gegangen.
Die Ausschreibung war auf riesiges Interesse gestoßen. Insgesamt 224 Architekturbüros aus dem In- und Ausland hatten sich beworben, 27 von ihnen wurden schließlich für den Wettbewerb ausgewählt, die am Ende 24 Arbeiten form- und fristgerecht eingereicht hatten.
Damit lag es nun am Preisgericht, diese 24 Arbeiten zu begutachten und zu würdigen. Als Sachpreisrichter gehörten von Seiten der SPD Bürgermeister Rafael Herbrik sowie die Gemeinderäte Stefan Schaupp und Wolfgang Ackermann dem Gremium an. Fachliche Unterstützung kam zudem von hochqualifizierten Fachpreisrichtern aus dem Architektur- und Planungsbereich sowie von sachverständigen Beratern u.a. von pädagogischer Seite.
Das Verfahren wurde vom Büro arc.grün sehr gut vorbereitet und von Professorin Stefanie Eberding von der Frankfurt University of Applied Sciences hervorragend moderiert. Das Preisgericht hatte die Qual der Wahl und diskutierte intensiv über die besten Entwürfe.
Am Ende gab es zwei zweite Plätze für die Arbeiten des Büros
"Burger-Rudacs-Architekten" aus München sowie der "MVM+Starke-Architekten" aus Köln. Den dritten Platz belegte "Wächter+Wächter-Architekten" aus Darmstadt.
Burger-Rudacs präsentierten die Grundschule als kompakten Solitärbau mit skulpturaler Erscheinungsform. Durch die fünf Geschosse bleibt der Fußabdruck des Gebäudes gering, was großzügige Frei- und Grünflächen ermöglicht – perfekt unter dem Leitbild einer „Waldschule“.
Die innere Pausenhalle erstreckt sich um zwei zentrale Treppenhäuser, die Zugang zu den oberen Geschossen bieten. Theater-, Bewegungsraum, Musikraum und Speisesaal können durch Faltschiebewände zu größeren Veranstaltungsflächen erweitert werden.
Der Entwurf von MVM+Starke überzeugte durch seine klare Strukturierung des Bauvolumens. Ein großflächiger, eingeschossiger Sockelbereich mit überdachtem Eingangsbereich und einer begrünten Dachfläche bildet die Basis. Darauf sitzt ein dreigeschossiger Gebäuderiegel, der das Grundstück optimal nutzt.
Besonders positiv fiel der „Waldhof“ im Südwesten auf, der als größter Freibereich erhalten bleibt. Der offene Werkhof innerhalb des Sockelbereichs dient als zusätzlicher Pausenbereich. Der Hauptzugang erfolgt im Nordosten von der Forststraße aus und führt in eine langgestreckte innere Pausenhalle, die flexibel genutzt werden kann.
Stefan Schaupp, stellvertretender SPD-Fraktionssprecher und Sachpreisrichter im Wettbewerb, sagte dazu: „Die Qualität der eingereichten Arbeiten war wirklich beeindruckend. Besonders gefreut hat mich die Vielfalt der Ansätze zur Integration von Natur- und Freiflächen mit Frankenhalle, Bibliothek und natürlich dem Hübnerwald in das pädagogische Schulkonzept. Beide zweitplatzierten Entwürfe haben gezeigt, wie moderne Architektur pädagogische Anforderungen erfüllen kann, ohne dabei die Nachhaltigkeit zu vernachlässigen.“
Der Architektenwettbewerb war ein voller Erfolg und ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu unserer neuen Grundschule in Stockstadt. Die prämierten Entwürfe bieten innovative Lösungen für eine moderne Schularchitektur und setzen gleichzeitig wichtige Akzente in Sachen Nachhaltigkeit und Funktionalität.
Die drei SPD-Sachpreisrichter dankten nach der Jurysitzung allen Teilnehmern für ihre kreativen Beiträge. Stefan Schaupp:" Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit allen Beteiligten die nächsten Schritte in diesem spannenden Projekt zu gehen."
Diese sehen vor, dass die Büros aus der engeren Auswahl bis Platz 3 nun die Möglichkeit haben, ihre Arbeiten zu optimieren und Ansätze, Ideen und ggf. auch Kritikpunkte des Preisgerichts in ihre Entwürfe einzuarbeiten. Bis Ende des Jahres soll der alleinige Sieger gekürt werden.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger können sich die Entwürfe noch bis zum 14. August im Rathaus ansehen.
Die bisherigen Förderrichtlinien und Satzungen für den Altort von Stockstadt basierten auf einem Sanierungskonzept aus dem Jahr 1991. Seitdem wurden zahlreiche größere Bau- und Sanierungsmaßnahmen erfolgreich umgesetzt, darunter das Alte Rathaus, das Haus der Begegnung, die Bahnhofstraße, die Parkplätze in der Carl-Wirth-Straße, die Untere Kirchgasse und die Alte Knabenschule. Auch viele private Maßnahmen erhielten Fördermittel.
2019 legte die Verwaltung einen Abschlussbericht über die Altortsanierung bei der Regierung von Unterfranken vor. Dieser Bericht zeigte, dass die damaligen Sanierungsziele erreicht wurden. Daher wurden die alten Satzungen und Förderprogramme aufgehoben.
Doch auch wenn viele Ziele erreicht wurden, gibt es insbesondere im Altort noch immer zahlreiche, das Ortsbild prägende Gebäude. Um diese weiterhin zu erhalten und Hauseigentümer bei oft kostspieligen denkmalpflegerischen Maßnahmen zu unterstützen, hat die Marktgemeinde ein neues Förderprogramm verabschiedet. Dieses Programm sieht vor, dass bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 10.000 Euro pro Gebäude gefördert werden können.
SPD-Fraktionssprecher Klaus-Dieter Hollstein begrüßt die Anpassung der Förderrichtlinien: „Es war dringend notwendig, unsere Förderrichtlinien zu aktualisieren. Die Erhaltung unserer denkmalgeschützten Gebäude ist von großer Bedeutung für das Ortsbild und unsere kulturelle Identität. Mit dem neuen Förderprogramm setzen wir ein klares Zeichen für den Erhalt dieser wertvollen Bauten und unterstützen Hauseigentümer finanziell bei ihren wichtigen Sanierungsprojekten.“
Alle Hauseigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden sollten also rechtzeitig vor Beginn ihrer Maßnahmen einen Antrag an die Gemeinde stellen, um in den Genuss der Förderung zu kommen.
Texte:
Stefan Schaupp, stellv. Sprecher der SPD-Fraktion
Sitzung des Marktgemeinderats vom 17.5. und 13.6.2024
Das weitere Vorgehen bei der Gestaltung des Bereichs Neue Mitte war Gegenstand der letzten beiden Gemeinderatssitzungen am 17. Mai und 13. Juni. Die große Bedeutung dieses Themas für die zukünftige Entwicklung unseres Ortskerns zeigte sich nicht zuletzt am regen Zuhörerinteresse.
Nach dem Ausstieg der BayernHeim GmbH war es der Gemeindeverwaltung gelungen, mit der Firma Dautrus Capital einen erfahrenen Projektentwickler an Land zu ziehen, der die Neue Mitte mit dem Markt Stockstadt realisieren wollte. Statt der 6.500 m² Geschossfläche, die zuvor von der BayernHeim angepeilt worden war, gab man sich bei Dautrus auch mit ca. 4.400 m² zufrieden.
Nach der Vorstellung ergab sich ein reger Austausch, der sich primär an der Planung des Wohngebäudes entzündete. Von Seiten der Freien Wähler wurde die Gefahr einer Gettoisierung heraufbeschworen, die CSU befürchtete einen möglichen Brennpunkt. SPD-Gemeinderat Thomas Barko hielt dagegen und warnte vor einer Stigmatisierung künftiger Bewohner. Schließlich sei es mitnichten so, dass lediglich „sozial Schwache“, sondern durchaus auch die Mittelschicht mit bis zu 100.000 Euro Bruttoeinkommen einen Anspruch auf geförderten Wohnraum haben. Das entspräche ca. 60 Prozent der Bevölkerung.
Doch in der Sitzung im Mai wurde deutlich, dass bei den Fraktionen noch Beratungsbedarf bestand und so beschloss der Gemeinderat, die Entscheidung zu vertagen und bis zum nächsten Termin konkrete Vorstellungen zu den weiteren Entwicklungsschritten zu formulieren. Die Firma Dautrus sagte zu, bis zu diesem Termin ihr Angebot zur Zusammenarbeit aufrechtzuhalten.
Doch der Verlauf der Gemeinderatssitzung am vergangenen Donnerstag (13.6.) brachte seitens der CSU und der Freien Wähler keine wesentlichen Einstellungsveränderungen. Unverändert betonte die Sprecherin der Freien Wähler, man wolle keinen „sozialen Wohnungsbau“ und wiederholte ihre Befürchtung einer Gettobildung, unbeeindruckt von allen Aussagen zu dem Kreis der Anspruchsberechtigten bis weit in die Mittelschicht. Einzig allein die SPD-Fraktion legte ihren Anforderungskatalog vor, den Sprecher Klaus-Dieter Hollstein dem Plenum vorstellte.
Den kompletten Wortlaut finden Sie hier
Bei der Abstimmung stimmten die acht SPD-Gemeinderäte und der Bürgermeister für die weiteren Gespräche mit dem Investor zur Realisierung des Projekts. CSU und Freie Wähler stimmten dagegen. Damit ist die Umsetzung der Pläne zur Neugestaltung des Bereichs zwischen Bahnhof und Friedrich-Ebert-Straße auf längere Sicht gestoppt.
Die nun getroffene Entscheidung ist insbesondere im Kontext der bisherigen, knapp dreijährigen Historie des Projekts Neue Mitte zu bewerten, weshalb sich ein Blick auf die nachfolgende Chronologie der Ereignisse lohnt.
So lässt sich festhalten, dass bis jetzt in den vergangenen drei Jahren sämtliche Beschlüsse einstimmig gefasst wurden – stets mit dem gemeinsamen Ziel vor Augen, die zu Beginn vereinbarten Planungsziele konstruktiv und lösungsorientiert zu verfolgen. Die Planung hatte sich seit Anbeginn in ihren Grundzügen auch nicht verändert, ganz im Sinne der formulierten Planungsziele: Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum und Gestaltung eines zentralen Platzes mit einer hohen Aufenthaltsqualität. Die genaue Ausgestaltung wäre dagegen Teil eines dynamischen Planungs- und Veränderungsprozesses gewesen, den wir gerne konstruktiv und unmittelbar hätten fortsetzen wollen.
Der Gemeinderat beschließt den räumlichen Umgriff der städtebaulichen Rahmenplanung: Das Gebiet zwischen Dessauer Straße, Bahnhof, Waldstraße und Friedrich-Ebert-Straße wurde bereits damals einstimmig zur Überplanung der Neuen Mitte festgelegt und die Planungsziele definiert: Alle Räte waren sich vor allem darin einig, dass ein städtebauliches Quartier mit einem Quartiersplatz und hoher Wohn- und Aufenthaltsqualität geschaffen werden soll. Weitere Ziele waren die Schaffung von Flächen für Nahversorgung, Gastronomie und Kleingewerbe, die Errichtung von Geschosswohnungsbau und einer Tiefgarage sowie von Stellplätzen für den Radverkehr.
Das Planungsbüro Niemann + Steege stellt die auf Basis des zuvor festgelegten Umgriffs und der definierte Planungsziele ihre mit der Verwaltung entwickelte städtebauliche Rahmenplanung vor. Der Gemeinderat lobt die ausführliche Präsentation in höchsten Tönen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die weiteren Planungsschritte gemäß der Präsentation vom 22.06.2022 zu gehen und konkretisiert seine Vorstellungen u.a. im Hinblick auf die Erschließung, Nutzungsformen, Höhen und Grünflächen. Die CSU-Fraktion schlägt vor, dass eine Bebauung mit 3,5 Geschossen vorgesehen werden soll und teilt mit, dass sie eine Investorenlösung gegenüber einer Entwicklung in Eigenregie klar favorisieren würde. Ebenfalls äußert die CSU-Fraktion Bedenken, einen Investor zur finden, falls man diesen mit zu vielen Forderungen überfrachtet.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Erstellung eines Bebauungsplans auf Basis der bisherigen Vorstellungen und Beschlüsse.
Der Gemeinderat beauftragt einstimmig die Verwaltung damit, einen „Letter of Intent“ (Absichtserklärung) mit der BayernHeim GmbH zur Realisierung der Neuen Mitte abzuschließen. Rund 6.000 m² Bruttogeschossfläche sollen geschaffen werden.
Die Verwaltung informiert den Gemeinderat über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie, die in Zusammenarbeit mit der BayernHeim entwickelt wurde. Um eine wirtschaftliche, kosteneffiziente und barrierefreie Bebauung zu ermöglichen, wird die bisher recht kleinteilige Gebäudestruktur zu größeren Baukörpern verdichtet. Außerdem ergibt sich daraus ein großer, zusammenhängender Platz, der deutlich besser für Veranstaltungen nutzbar ist als in der bisherigen Planung. Bürgermeister Rafael Herbrik informiert außerdem, dass die BayernHeim als Partner abgesprungen ist, da die herzustellende Wohnfläche nicht mehr ausreichend für deren Anforderungen war.
Nichtsdestotrotz sieht der CSU-Gemeinderat Elmar Fecher das Planungskonzept auf einem guten Weg und zeigt vollstes Verständnis für die Ausführungen der Verwaltung zu den notwendigen Planungsänderungen.
Gemeinsam mit dem Planungsbüro Niemann+Steege informiert die Gemeindeverwaltung über den aktuellen Planungsstand. Rund 70 Bürger sind der Einladung ins Rathaus gefolgt und zeigen sich fast ausschließlich zuversichtlich im Hinblick auf die weitere Entwicklung. Einzelne Anwohner äußern Bedenken hinsichtlich einer möglichen Verschattung. Ein Verschattungsgutachten soll erstellt werden und in den weiteren Planungsschritten Berücksichtigung finden.
Mit besonderer Freude berichten wir über den Festakt zur Einweihung der Feuerwehrkalthalle und des neuen Tanklöschfahrzeugs TLF 3000 am auf die Gemeinderatssitzung folgenden Freitag. Die zahlreichen Vertreter aus Politik und Blaulichtkreisen waren sich einig: Nach rund zwölf Monaten Bauzeit ist die neue Feuerwehrhalle ein wahres Schmuckstück geworden. Die rund 440 m² große Hallenfläche war kürzlich in Betrieb genommen worden und durfte sich gemeinsam mit dem neuen Fahrzeug der priesterlichen Weihe durch den Diakon Franz Gentil erfreuen.
Insgesamt rund 2,3 Mio. Euro lässt sich die Gemeinde unsere Feuerwehr und damit den Schutz und die Sicherheit ihrer Bürger kosten.
Wir schließen uns den Grußworten unseres Bürgermeisters Rafael Herbrik an und wünschen all unseren aktiven Feuerwehrleuten, dass sie stets gesund von ihren Einsätzen zurückkehren. Weiterhin viel Kraft und Mut für den Dienst zum Wohle unserer Gemeinschaft, getreu dem Leitspruch „Gott zur Ehr'- dem Nächsten zur Wehr.“
Interesse geweckt?
Die Stockstädter Feuerwehr bietet auf ihrer Webseite umfangreiche Informationen und zahlreiche Fotos der neuen Halle, u.a. eine chronologische Bilderfolge der gesamten Bauphase.
Hier kommen Sie direkt zur Webseite der Feuerwehr
Texte:
Stefan Schaupp, stellv. Sprecher der SPD-Fraktion
Sitzung des Marktgemeinderats vom 19.4.2024
Die Gemeinderatssitzung brachte positive Neuigkeiten für alle Stockstädter Bürger, die gerne in die Pedale treten!
Der Landschaftspark Schönbusch, so idyllisch er auch sein mag, hat sich bisher eher als Stolperstein für flotte Fahrradfahrer erwiesen. Die Wege rund um den Schönbusch, wenn sie denn überhaupt mit dem Rad befahren werden dürfen, sind selten radlerfreundlich und das Miteinander von Fußgängern und Radfahrern gleicht häufig einem Drahtseilakt.
Aber es gibt Licht am Ende des Fahrradwegs: Der Gemeinderat hat beschlossen, eine Absichtserklärung zu unterzeichnen, die den Ausbau der regionalen Radwege zwischen Großostheim, Stockstadt und Aschaffenburg vorantreibt.
Konkret bringt dies Verbesserungen für die Radwege in allen Himmelsrichtungen rund um den Schönbusch (siehe Kartenausschnitt):
Die Marktgemeinde Stockstadt wäre dabei lediglich für einen 500 Meter langen Abschnitt der Westumfahrung verantwortlich, der mit Baukosten in Höhe von 175.000 € taxiert werden.
Dank des Förderprogramms "Stadt und Land" könnten bis zu 75 Prozent der Kosten erstattet werden. Zusätzlich hat Landrat Alexander Legler noch weitere 30 Prozent Förderung des verbleibenden Eigenanteils in Aussicht gestellt. Das bedeutet für uns in Stockstadt, dass lediglich 31.000 Euro aus der Gemeindekasse beigesteuert werden müssten – ein sehr überschaubarer Betrag, wenn man den Mehrwert des Gesamtprojekts für die Stockstädter Radfahrer betrachtet.
Unser stellvertretender Fraktionssprecher Stefan Schaupp war voll des Lobes über diese Initiative. Er betonte, wie wichtig es sei, dass das Fahrrad – verstärkt durch den Boom der E-Bikes – als alltägliches Verkehrsmittel ernst genommen werde. Ob für den Weg zur Arbeit, zur Schule oder einfach nur zum Genießen unserer herrlichen Umgebung – gute Radwege sind das A und O.
Die SPD-Fraktion steht geschlossen hinter diesem Projekt und sieht darin einen großen Mehrwert für uns alle hier in Stockstadt. Mit einem überschaubaren Eigenanteil investieren wir in eine grünere, gesündere und mobilere Zukunft.
Aufgrund der Komplexität einer solchen interkommunalen Zusammenarbeit, die auch die Einbindung verschiedener Behörden erfordert, wird man jedoch noch einige Fahrrad-Meter auf den unbefestigten Waldwegen zurücklegen müssen. Um im Fahrrad-Duktus zu bleiben: Die Projektierung einer solchen Maßnahme ähnelt weniger einem Sprint, sondern vielmehr einer Etappe durch die Pyrenäen. Wir haben jedoch genug Ausdauer, um Sie weiterhin über die kommenden Schritte zu informieren.
den Bürgermeister zu beauftragen, Gespräche mit dem Johannisverein Stockstadt e.V. zur Erarbeitung eines Kooperationsvertrags für die kommenden Jahre zu führen. Der Vertrag bildet wie in der Vergangenheit die finanzielle Basis für die Kindergärten und den Hort des Johannisvereins Stockstadt und die damit verbundene Defizitübernahme durch die Marktgemeinde. Benchmark für die Höhe des vertretbaren Defizits sollen künftig die vergleichbaren Kennzahlen der gemeindlichen Einrichtungen darstellen.
dem Bündnis „Aschaffenburg ist bunt“ beizutreten. Das Bündnis, dem auch bereits die Landkreis-SPD angehört, engagiert sich gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus und will Zeichen setzen für Demokratie, Vielfalt und Diversität. Während die Freien Wähler gegen den Beitritt votierten, stieß der CSU-Antrag auf Zustimmung der SPD-Fraktion. Stefan Schaupp dazu: „Wir können uns vollumfänglich mit den Werten des Bündnisses identifizieren", sagte er. "Diese sollten die Grundlage unser aller Zusammenleben sein. In Stockstadt, Aschaffenburg, überall."
Letztlich stimmte der Rat mit 16:4 Stimmen für den Beitritt zu „Aschaffenburg ist bunt“.
Text:
Stefan Schaupp, stellv. Sprecher der SPD-Fraktion
Sitzung des Marktgemeinderats vom 22.3.2024
Wie sieht die Zukunft Stockstadts aus? Projekte, wie der Neubau der Grundschule, der Kindertagesstätte Johannisheim oder die Gestaltung der Neuen Mitte zwischen Bahnhof und Friedrich-Ebert-Straße wecken nachvollziehbar das Interesse zahlreicher Bürgerinnen und Bürger. Ablesen lässt sich das u.a. an den Besucherzahlen der monatlichen Gemeinderatssitzungen.
Diesmal hatte das Programm am 22. März in dieser Hinsicht eine deutlich geringere Anziehungskraft, standen die Tagesordnungspunkte der Sachthemen jeweils im Zeichen der Anpassungen der Gebühren von sechs kommunalen Einrichtungen. Was künftig die Nutzer des Dorfplatzes, des Schwimmbads oder der Alten Knabenschule zahlen müssen, war genauso wie die Gebührenordnung für die Frankenhalle und die Kindertagesstätte Regenbogenland sowie für die Ausleihe des Geschirrmobils zuvor bereits im Finanzausschuss beraten worden. Mit den dort gefassten Empfehlungen musste sich der Marktgemeinderat aber nun formal noch einmal befassen und er stimmte diesen einstimmig zu. So auch bei den Punkten, bei denen in den Ausschusssitzungen noch kontrovers diskutiert wurde und mitunter Kompromisslösungen gefunden werden konnten.
Der Gemeinderat und die Verwaltung waren sich einig, dass die finanziellen Belastungen der Gemeinde und damit ihrer Bürger im vertretbaren Rahmen bleiben müssen, wenn Stockstadt auch künftig auf finanziell soliden und leistungsfähigen Füßen stehen will.
Es ist eine der wichtigsten kommunalen Aufgaben, Einrichtungen anzubieten und zu unterhalten, die insbesondere der Daseinsvorsorge der Bürger dienen. Nur in seltenen Fällen decken aber dabei die Einnahmen die Ausgaben. Für Stockstadt bedeutet dies, dass allein beim Unterhalt der jeweiligen Einrichtungen, für die die Gebühren jetzt angepasst wurden, in der Summe jährlich im Durchschnitt zwei Millionen Euro Verlust entstehen.
Das Schwimmbad trägt dazu mit einem Minus von ca. 620 Tsd. Euro, der Kindergarten Regenbogenland mit über 700 Tsd. Euro und die Frankenhalle mit 590 Tsd. Euro bei. Zu diesem Betrag, der sich aus den Haushaltsbüchern für die drei Jahre von 2022 bis 2024 ergibt, kommen noch einmal sechs Millionen Euro hinzu, die investiert und über andere Finanzierungsquellen abgedeckt werden müssen.
Für die Kostensteigerungen sind vor allem Energie- und Personalkosten verantwortlich. So sind z.B. die steigenden Gebühren beim Kindergarten Regenbogenland auf die Tarifvereinbarungen im öffentlichen Dienst für dieses Jahr mit 12,7 Prozent zurückzuführen. Dass sich die finanzielle Unterstützung durch das bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) bereits seit Jahren unverändert auf 100 Euro pro Kind beläuft, und die weiteren Zuschüsse für die Kindergarteneinrichtungen durch den Freistaat lediglich um sechs Prozent angestiegen sind, lässt befürchten, dass die Gemeinden auch künftig nicht mit Entlastungen werden rechnen können.
Angesichts dieser Zahlen ist es hervorhebenswert, dass es sich Stockstadt bis vor einem Jahr erlauben konnte, als einzige Gemeinde im Landkreis, kostenfreie Kindergarten-Betreuung anzubieten. Darüber hatten wir ausführlich in unserem Newsletter vom 3. April 2023 berichtet, nachzulesen hier im Internet.
Generell haben die Gemeinderäte entschieden, bei den Gebührenanpassungen wie bisher und wenn immer möglich, Preispolitik zu Gunsten Stockstädter Bürger, Familien und Vereine zu betreiben. So werden gegenüber den Tarifen vor der Sanierung die Familienkarten für das erneuerte und attraktivere Stockstädter Schwimmbad auf 140 Euro verhältnismäßig gering verteuert, ebenso die Saisonkarten für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren auf 40 Euro. Und bei Anmietung des Dorfplatzes erfahren Stockstädter Vereine einen deutlich geringeren Preisaufschlag als Auswärtige und private Mieter.
SPD-Fraktionssprecher Klaus-Dieter Hollstein bedauerte, dass es für die Stockstädter Vereine nicht bei der bisherigen Preisgestaltung für den Dorfplatz geblieben sei: „Die SPD-Fraktion hätte gerne unsere Vereine nicht weiter mit Kosten belastet. Leider konnten wir uns aber in den Vorberatungen mit dieser Meinung nicht durchsetzen. Dennoch wollten wir der Gebührenerhöhung in der aktuellen Sitzung nicht unsere Zustimmung verweigern.“
Nicht verweigern wollte sich die SPD-Fraktion auch der Anpassung der Tarife für die Frankenhalle. Klaus-Dieter Hollstein: „In der Frankenhalle wurden in den letzten Jahren sehr hohe Investitionen für die Instandhaltung und Modernisierung aufgewendet. Die Gebührenerhöhung für die Nutzung der Halle trägt dazu bei, diese Investitionen zu refinanzieren und den Fortbestand der Halle zu sichern.“
Als Ergebnis der Beschlüsse des Marktgemeinderats lässt sich festhalten: Die nunmehr beschlossenen und im Vergleich moderaten Preisanpassungen sollen einen Beitrag dazu leisten, dass auch in Zukunft unsere Marktgemeinde ihren Bürgerinnen und Bürgern attraktive Lebensbedingungen bieten kann. Sowohl bei Kindergärten und Schulen, als auch in den Bereichen Freizeit und Sport ist dies keine Selbstverständlichkeit, beobachtet man, wie viele Gemeinden in den letzten Jahren ihre Schwimmbäder haben dauerhaft schließen müssen und wie hoch vielerorts inzwischen die finanziellen Eigenanteile von Eltern bei Kindergärten und -tagesstätten sind.
Marktgemeinderatssitzung vom 22.2.2024
Rekordverdächtige elf Minuten dauerte der öffentliche Teil der Gemeinderatssitzung am vergangenen Donnerstag. Tatsächlich lag das vor allem daran, dass der wohl bedeutsamste Tagesordnungspunkt, die Ausgliederung der Gemeindewerke als Eigenbetrieb, bereits vorberaten worden war und zügig mit einem einstimmigen Votum abgehandelt werden konnte.
Tiefgründiger mit dem Thema beschäftigt hatte sich der Rat bereits im Dezember 2022 beim Grundsatzvotum für eine Ausgliederung.
Dass diese sinnvoll und notwendig ist, wurde damals durch die Verwaltung und unseren Bürgermeister Rafael Herbrik nachvollziehbar vorgetragen: Stärkere regulatorische Anforderungen an den Stromnetzbetrieb, ein wachsender administrativer Aufwand, steigende Risiken im Stromvertrieb und auch die eingeschränkten finanziellen Handlungsspielräume für Investitionen sind nur einige gute Gründe, die für die Ausgliederung sprechen.
Die Wahl der für die Umstrukturierung geeignetsten Organisationsform war damals noch offen. Im Werkausschuss am 7. Februar ging es dann schließlich um die genaue Ausgestaltung dieser Ausgliederung. Hier hatte Frank Weisbach, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater des Büros „Göken, Pollak und Partner“ schließlich das Ergebnis der intensiven Zusammenarbeit zwischen unserer Gemeindeverwaltung und dem Beratungshaus vorgestellt.
Die Empfehlung war die Ausgliederung in einen organisatorisch und wirtschaftlich verselbständigten, rechtlich unselbständigen Eigenbetrieb, der damit weiterhin rechtlich der Gemeinde unterstellt ist. Unter den Eigenbetrieb soll eine Stromnetz GmbH &Co. KG und eine Stromversorgung GmbH gehängt werden. Darunter könnten Projektgesellschaften für erneuerbare Energien (hier: „PV-Anlage GmbH & Co. KG“) folgen.
Das Herzstück des Eigenbetriebs ist die enge Kooperation zwischen der Werkleitung und dem Werkausschuss. Die Werkleitung kümmert sich vorrangig um die Aufgaben, die normalerweise in den Verantwortungsbereich des Ersten Bürgermeisters oder des Geschäftsführers fallen. Der Werkausschuss nimmt überwiegend die Rolle des Gemeinderats ein, besonders wenn Entscheidungen zu treffen sind. Allerdings bleiben Entscheidungen von grundlegender oder strategischer Tragweite weiterhin dem Marktgemeinderat oder dem Bürgermeister vorbehalten.
Für die Angestellten bleibt alles beim Alten, weil der Eigenbetrieb rechtlich nicht als eigenständige Einheit gilt. Deshalb sind die Mitarbeiter weiterhin beim Markt Stockstadt beschäftigt.
Unser Fraktionsvorsitzender Klaus-Dieter Hollstein fasst die wesentlichen Vorteile des Eigenbetriebs nochmals zusammen:
„Wir stehen an einem Punkt, wo wir die Weichen für die Zukunft unserer Gemeindewerke stellen müssen. In einem Energiemarkt, der vor großen Herausforderungen steht, dürfen wir nicht stillstehen. Ich bin überzeugt, dass wir durch strategische Partnerschaften und gemeinsame Projekte mit anderen Akteuren am Markt unsere Position stärken können. Der Eigenbetrieb eröffnet uns hierfür deutlich bessere Möglichkeiten als bisher. Er bietet uns Flexibilität und Agilität, um auf Veränderungen schnell und effektiv zu reagieren.
Darüber hinaus erlaubt es uns die Einbindung unserer kommunalen Einrichtungen, wie das Schwimmbad und die Frankenhalle,in einen steuerlichen Verbund, Gewinne und Verluste viel effizienter auszugleichen. Das bedeutet eine gesündere finanzielle Basis für unsere öffentlichen Dienste und damit langfristige Sicherheit für uns alle.
Auch wenn wir neue Wege gehen, bleibt der Einfluss des Marktgemeinderats auf die Entscheidungen des Eigenbetriebs unverändert stark. Die Satzung sichert dies zu. Die Stimme des Bürgers, vertreten durch den Gemeinderat, wird weiterhin Gewicht haben bei allen wesentlichen Entscheidungen. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass unsere Gemeindewerke gut für die kommenden Herausforderungen aufgestellt werden – zum Wohl von Stockstadt und seinen Bürgerinnen und Bürgern.“
Text:
Stefan Schaupp, stellv. Sprecher der SPD-Fraktion
Die nächsten Sitzungstermine im Rathaus im Überblick:
Marktgemeinderatssitzung vom 25.1.2024
Im Juni 2023 hatte der Gemeinderat noch einstimmig beschlossen, die Realisierung der „Neuen Mitte“ gemeinsam mit der BayernHeim GmbH anzugehen. Nun, nach knapp sieben Monaten gemeinsamer Projektentwicklungsarbeit hat sich die BayernHeim aus dem gemeinsamen Vorhaben wieder verabschiedet. Der Grund für den Rückzug, den die Wohnungsbaugesellschaft des Freistaats Bayern erst am Vortag zur Gemeinderatssitzung bekanntgab: Das Projekt ist ihnen zwischenzeitlich mit 44-50 Wohnungen zu klein dimensioniert, andere Bauprojekte im Nürnberger oder Münchener Raum erscheinen der Gesellschaft lukrativer.
„Mit einem lachenden und einem weinenden Auge“ sieht unser SPD-Bürgermeister Rafael Herbrik den Ausstieg der Wohnungsbaugesellschaft. Einerseits sei es natürlich schade, sah man sich mit der BayernHeim an der Seite eines starken und kompetenten Partners für den Bau von bezahlbarem Wohnen. Andererseits sei es in den vergangenen Monaten gelungen, viel Knowhow des Projektpartners anzuzapfen und damit die ursprünglichen Überlegungen und Ideen des Architekturbüros hinsichtlich Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit auf den Prüfstand zu stellen.
Mit diesem Wissen, das in die überarbeiteten Entwurfspläne eingeflossen ist, ergeben sich nun Möglichkeiten, mit der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Aschaffenburg (WLA) oder einer eigenen Projektgesellschaft die weiteren Schritte voranzutreiben.
Nach wie vor unterteilt sich das Vorhaben „Neue Mitte“ in drei Plangebiete:
Das Plangebiet 2 (rote Kennzeichnung) schließt sich nordwestlich an das Plangebiet 1 an und soll von der Waldstraße verkehrstechnisch erschlossen werden.
Die derzeitigen Planungen sehen hier Geschosswohnungsbau in U-Form über einer Tiefgarage vor, die auch von den Bewohnern und Nutzern des Plangebiets 1 genutzt werden kann. Befürchtungen, dass der dreigeschossige Baukörper plus Staffelgeschoss im Ortskern zu großvolumig wirken könnte, dürften auch in der anstehenden Bürgerbeteiligung eine Rolle spielen und auf gute Argumente für die Schaffung von Wohnraum in Stockstadts Neuer Mitte treffen.
Das Plangebiet 3 (lila Kennzeichnung), der Bereich entlang der Bahnlinie auf den bestehenden Parkflächen bis zum Tunnel, erfährt nach den aktuellen Planentwürfen die wohl tiefgreifendsten Veränderungen:
Hier musste in der Überplanung erkannt werden, dass die von der Regierung geforderten Größen für Wohnungen nicht erreicht werden können. Die Gründe liegen vor allem in der Belastung durch Bahnlärm und dem damit verbundenen großen Platzbedarf für Lärmschutzmaßnahmen, die eine Bebauung zudem auch unwirtschaftlich machen würde. Daher erscheint es sinnvoll, von einer Bebauung zunächst abzusehen und nach Abriss des „Hasenstüberls“ einen Durchgang für den Fuß- und Radverkehr von den Parkplätzen zum Tunnel zu schaffen.
Stefan Schaupp, Stellvertretender Sprecher der SPD-Fraktion blickte angesichts der jüngsten Entwicklungen nach vorn: „Eine solches Projekt ist immer ein Entwicklungsprozess, bei dem man auf veränderte Rahmenbedingungen und Hindernisse reagieren muss. Es ist jetzt wichtig, den nächsten Schritt zur Bürgerbeteiligung zu gehen.“
Die Gemeinde plant voraussichtlich noch im Februar eine Bürgerversammlung, in der die Pläne vorgestellt werden sollen.
In unserem Bürgernewsletter 2 zur Sitzung des Marktgemeinderats vom 23. Februar 2023 hatten wir ausführlich über das ursprüngliche Planungskonzept berichtet. Diesen Beitrag unter dem Titel "Perspektiven für die Neue Mitte" finden Sie nach wie vor weiter unten in unserer Rubrik "Unsere Politik".
Text:
Stefan Schaupp, stellv. Sprecher der SPD-Fraktion
Marktgemeinderatssitzung vom 14.12.2023
Fast schon im Sinne einer vorweihnachtlichen Tradition beschloss der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung des Jahres den Haushalt für das kommende Jahr.
Das über 53 Millionen Euro schwere Papier war in den Monaten zuvor von der Kämmerei vorbereitet und gemeinsam mit dem Haupt- und Finanzausschuss beraten und ergänzt worden.
Die ausführliche Stellungnahme des stellvertretenden Sprechers der SPD-Fraktion, Stefan Schaupp, können Sie hier hier im Wortlaut lesen.
Damit verabschiedet sich der Marktgemeinderat und damit auch unser Bürgernewsletter in die Winterpause. Weiter geht es dann im Januar mit folgenden Terminen:
Wir würden uns freuen, Sie auch 2024 mit den neuesten Informationen aus dem Stockstädter Gemeinderat versorgen zu dürfen.
Warum also nicht gleich den SPD-Bürgernewsletter abonnieren?
Melden Sie sich gerne an unter https://bit.ly/3JVOV1t .
Bis dahin wünschen wir Ihnen weiterhin eine besinnliche Vorweihnachtszeit, ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Marktgemeinderatssitzung vom 16.11.2023
Der SV Stockstadt hat ein ereignisreiches Jahr hinter sich: Der Bau des neuen Vereinsheims und die 100-Jahr-Feier waren 2023 die herausragenden Ereignisse. Dass die Energie, die die Verantwortlichen unseres Fußballvereins in diese Highlights investiert haben, lohnenswert war, davon konnten unsere Gemeinderäte sich selbst ein umfassendes Bild machen. Einerseits als Gäste im Rahmen der Jubiläums-Feierlichkeiten, die sie selbstverständlich gerne besucht hatten, und andererseits auch beim Besuch der offenen Mannschaftssitzung der Aktiven im neuen Vereinsheim im Anschluss an die letzte Gemeinderatssitzung im Oktober.
Nach dem energieintensiven Jahr 2023 möchte der SV Stockstadt zukünftig Energie sparen. Das bedeutet jedoch nicht, dass man sich zurücklehnen will. Im Gegenteil: Der Verein möchte sein Sportgelände „An der Gersprenz“ modernisieren, einen Beitrag zur Energiewende leisten und gleichzeitig Geld sparen. Das alles funktioniert u.a. mit der Umstellung der Flutlichtanlage auf LED-Technik.
Auf 33.616 Euro beläuft sich das Angebot des Spezialisten für LED-Flutlichtanlagen Lumosa für die acht Flutlichtmasten. Einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent sehen dabei die Zuschussrichtlinien der Gemeinde vor. Zusätzliche Fördertöpfe dürfte der SV23 noch auf Bundes- oder Verbandsebene in Anspruch nehmen, um den Eigenanteil weiter zu reduzieren.
Für den Gemeinderat war es natürlich eine Selbstverständlichkeit, dem Antrag des Vereinsvorstands zuzustimmen und das Vorhaben zu unterstützen. Entsprechend einstimmig fiel dann auch das Abstimmungsergebnis aus.
Und sollte sich bald die Gelegenheit eines Flutlichtspiels unter LED-Beleuchtung bieten, (nicht nur) dann sind die SPD-Räte auch gerne wieder zu Gast an der Gersprenz.
Zu den Pflichtaufgaben einer Gemeinde gehört bekanntlich der Bau und Erhalt öffentlicher Straßen. Im laufenden Jahr war es die Taunusstraße, die eine flächige Sanierung erfuhr. Für das kommende Jahr wird die Industriestraße im Abschnitt „Am Sandnickel“ bis „Ostendstraße“, auf der Prioritätenliste des Straßenzustandskatasters ganz oben geführt.
Bereits im August hatte der Bau- und Umweltausschuss beschlossen, dem Planungsbüro ISB den Auftrag zu erteilen, auf Basis von Baugrunduntersuchungen die zwei grundsätzlichen Optionen „Vollausbau“ und „Deckensanierung“ zu prüfen und kostenmäßig zu schätzen.
Die Vorstellung des Planungsbüros zeigte dann auch, weshalb der Erhalt der Straßen sicherlich zu den notwendigen Pflicht-, allerdings nicht zwingend zu den Lieblingsaufgaben einer Gemeinde gehört.
Der Vollausbau, also die Erneuerung inklusive der Kanal- und Wasserleitungen, wird mit rund 2,6 Mio. Euro netto, zzgl. Baunebenkosten und Mehrwertsteuer. kalkuliert. Insgesamt würde man sich bei der Maßnahme also schnell einem Gesamtpreis von vier Mio. Euro brutto nähern. Nicht nur für die Gemeindekasse, auch für die Gewerbetreibenden kein einfaches Unterfangen: So dauert ein Vollausbau für die Strecke von ca. 450 Metern um die zwei Jahre.
Die Deckensanierung, also das Abfräsen der teerhaltigen obersten Asphaltschicht von 2cm und einem Asphaltaufbau von 4-6 cm, sowie der Austausch der bestehenden Entwässerungsrinnen durch Gussasphaltrinnen, erscheint sowohl von der Bauzeit als auch den –kosten deutlich erschwinglicher: Mit 311.000 Euro netto zzgl. Baunebenkosten, mithin also ca. 450.000 Euro brutto, schont es nicht nur den Haushalt, sondern auch Zeit und Nerven der Gewerbetreibenden. Diese müssen bei dieser Variante lediglich für wenige Wochen eine Einschränkung befürchten. Gute Gründe also für unsere SPD-Gemeinderäte, sich dem Vorschlag der Verwaltung anzuschließen und gemeinsam mit den Freien Wählern, gegen die Stimmen der CSU, für die Deckensanierung zu stimmen.
Bereits im Jahr 2021 war eine Gebührenerhöhung der Musikschule auf der Tagesordnung der Steuern- und Gebührenkommission. Diese war sich damals einig: Eine Preiserhöhung kommt in Corona-Zeiten nicht in Frage.
Aufgeschoben ist jedoch nicht aufgehoben – und so kam das Thema nun, ca. zweieinhalb Jahre später, wieder auf den Tisch. Zuerst in der Steuern- und Gebührenkommission, dann im Finanzausschuss und schließlich zur finalen Entscheidung im Gemeinderat.
Die Argumente, die von der Verwaltung und der Leiterin der Musikschule vorgetragen wurden, legen eine deutliche Gebührenerhöhung nahe: Die letzte Gebührenanpassung datiert aus 2017. Zwischenzeitlich liegen vergleichbare Musikschulen, wie in Kleinostheim Alzenau oder Aschaffenburg, deutlich über dem Stockstädter Preisniveau. Zahlt man als Stockstädter derzeit noch 504 Euro im Jahr für eine halbe Stunde Einzelunterricht, so sind es für Einheimische in Kleinostheim bereits seit geraumer Zeit 702 Euro, in Alzenau 857 Euro und in Aschaffenburg gar 877 Euro.
Ein Preisunterschied, welcher der Lehrqualität an unserer Musikschule keineswegs gerecht wird. Denn auch hier wird durch das Lehrerkollegium Großartiges geleistet. Zudem geht das freiwillige Angebot weit über den Regelunterricht hinaus. Seien es die zahlreichen Adventsauftritte in den kommenden Wochen, die begeisternden Musicalprojekte, wie Wakatanka im vergangenen Jahr, oder das kommende Großprojekt im Rahmen der 1000-Jahr-Feier Stockstadts: Man spürt – und hört –die Begeisterung und Leidenschaft, mit der die 15 Lehrerinnen und Lehrer die Musikschule mit Leben füllen.
Daher war sich auch der Gemeinderat weitgehend einig, dass eine Erhöhung von fünfzehn Prozent akzeptabel ist. Am Beispiel des 30minütigen Einzelunterrichts zeigt sich: Mit künftig 580 Euro liegt man damit immer noch deutlich unterhalb der Preise in den Nachbargemeinden.
Besonders musikalischen Familien kommt dabei weiterhin der 50prozentige Geschwisterbonus zu Gute. Für einkommensschwache Familien gibt es zudem die Möglichkeit einer zusätzlichen Sozialermäßigung.
Gut ein Jahr ist es her, dass die SPD-Fraktion Ende 2022 die Bezuschussung von sogenannten „Balkonkraftwerken“ in die Haushaltsberatungen eingebracht hat. Diese Photovoltaik-Lösung, mit der auch Mieter eigenen Strom erzeugen und damit einen Beitrag zur Energiewende leisten können, wird ab dem 1. Januar 2024 nun auch in Stockstadt bezuschusst.
Zwischenzeitlich sind die Anlagen nicht nur deutlich günstiger geworden, sondern es konnten auch bürokratische Hürden für den Betrieb abgebaut werden. Denn die Bundesregierung wird im Rahmen des sogenannten Solarpakets I die Regelungen für den Betrieb von Balkonkraftwerken deutlich vereinfachen. Ab 1. Januar 2024 gibt es u.a. eine einfachere Anmeldung. Außerdem werden übergangsweise auch rücklaufende Zähler erlaubt sein und künftig bis zu 800 Watt statt bislang 600 Watt Leistung möglich sein.
Stecker-Solargeräte lassen sich auf Balkonen oder Terrassen montieren oder ohne feste Installation aufstellen. Den erzeugten Strom kann man direkt im Haushalt nutzen und so die eigene Stromrechnung senken. Von Photovoltaikanlagen auf Dächern unterscheiden sich die Geräte in mehrfacher Hinsicht: Sie sind deutlich kleiner und so konzipiert, dass auch Laien sie installieren können.
Auch in finanzieller Hinsicht sind sie mit klassischen Photovoltaikanlagen kaum vergleichbar und bereits ab wenigen Hundert Euro erhältlich, sodass der Gemeinde-Zuschuss in Höhe von 100 Euro pro Anlage die Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen für die Stockstädter Bürger nochmals deutlich erhöht. Da die Fördersumme für 2024 auf 10.000 Euro oder 100 Einzelförderungen begrenzt ist, sollte man jedoch nicht zu lange warten und sich auch in diesen nasskalten Tagen mit der Anschaffung eines Balkonkraftwerks beschäftigen.
Texte:
Stefan Schaupp, stellv. Sprecher der SPD-Gemeinderatsfraktion
Marktgemeindesitzung vom 20.10.2023
Ende Mai hatte der Marktgemeinderat im Grundsatz das gemeinsame Engagement der Landkreiskommunen und des Landkreises im Bereich der Stromerzeugung und -versorgung und die hierfür erforderliche Gründung einer Gesellschaft befürwortet.
Wir berichteten darüber in unserem Bürgernewsletter Nr.5.
Landkreisvertreter und Bürgermeister haben mit Unterstützung einer Kanzlei nunmehr ein konkretes Vertragswerk für die Umsetzung ausgearbeitet und den Gemeinden vorgelegt, mit dem vor Ort Photovoltaik- und Windprojekte entwickelt und mit Hilfe von zu gründenden Projektgesellschaften gebaut und betrieben werden sollen.
Kommunen und Bürgergenossenschaften sollen sich an diesen Projektgesellschaften beteiligen, bei denen das „Energiewerk Landkreis Aschaffenburg (ELA)" als Projektentwickler fungiert und mindestens 51 Prozent der Anteile behält. Auch die Geschäftsführung liegt in den Händen der ELA. Nach einer Anschubfinanzierung über fünf Jahre soll sich das Unternehmen selber tragen und Gewinne erzielen.
In seiner letzten Sitzung hat der Gemeinderat nunmehr auch formal der Gründung der ELA in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts zugestimmt. In dieser ist eine private Beteiligung ausgeschlossen, so dass die Gesellschaft immer zu einhundert Prozent kommunal bleibt.
Die für Stockstadt anteilige Anschubfinanzierung von - je nach Anzahl der mitwirkenden Kommunen - zehn- bis zwanzigtausend Euro jährlich für fünf Jahre, wird als Investition in den Haushalt der Marktgemeinde eingestellt.
Ebenso wie Stockstadt haben bereits zahlreiche der 32 Landkreisgemeinden ihre Beteiligung an dem Gemeinschaftsunternehmen beschlossen.
An dieser Stelle sei noch einmal an die zahlreichen Vorteile erinnert, die damit verbunden sind:
Mit der Benennung der Sachpreisrichter durch den Marktgemeinderat am vergangenen Freitag gibt es nunmehr grünes Licht für das weitere Vorgehen zur Durchführung des Architektenwettbewerbs für die neue Grundschule. Dieser Wettbewerb ist bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vorgeschrieben und folgt festgelegten Abläufen und Vorschriften. Er soll dazu führen, dass die beste Lösung für die Realisierung des Bauvorhabens gefunden wird.
Auf Basis der bereits bestehenden Entscheidungen und Pläne zum Standort und den damit verbundenen Rahmenbedingungen sowie den Anforderungen an das Raum- und Funktionsprogramm ist es Aufgabe der auslobenden Marktgemeinde, die Aufgabenstellung zu formulieren. Dieser Auslobungstext muss schließlich von der bayerischen Architektenkammer genehmigt werden, ebenso wie die Besetzung des Preisgerichts. In diesem Zusammenhang wird das Preisgericht erstmals noch Anfang Dezember zusammentreffen.
Die Verwaltung rechnet damit, dass erfahrungsgemäß etwa 70 Architekturbüros an der Ausschreibung teilnehmen werden. Von denen kann die Marktgemeinde fünf Büros fest benennen, fünfzehn weitere werden dazu gelost. Diese geben ihre Arbeiten anonym ab und werden voraussichtlich im Juli kommenden Jahres vom Preisgericht geprüft und bewertet. Berücksichtigt werden dabei gestalterische, wirtschaftliche, funktionale, technische und ökologische Aspekte.
Mit dem oder den Siegern wird dann das Vergabeverfahren durchgeführt.
Das Preisgericht besteht aus insgesamt neun Personen. Fünf von ihnen sind sogenannte Fachpreisrichter, die mit den fachlichen Qualifikationen vertraut sind und unabhängig vom Markt Stockstadt agieren. Dafür konnten drei renommierte Professorinnen und Professoren gewonnen werden, deren Fachgebiete die Felder Städtebau, Entwerfen, Gebäudekunde, Baukonstruktion, Konversion und Farbe widerspiegeln. Außerdem eine Architektin und eine Landschaftsarchitektin.
Die vier Sachpreisrichter sind primär mit den örtlichen Verhältnissen vertraut.
Neben dem Ersten Bürgermeister Rafael Herbrik wurden die Gemeinderäte Dr. Gerhard Glöckler, Thomas Bauer-Debor und Stefan Schaupp in das Gremium berufen.
Als stellvertretende Sachpreisrichter wurden benannt: Jutta Herzog, 3.Bürgermeisterin, sowie die Marktgemeinderäte Thorsten Henz und Wolfgang Ackermann.
Marktgemeinderatssitzung vom 21.9.2023
Der Titel dieses Tagesordnungspunktes gewährt bereits einen Eindruck dessen, was der vorgeschriebene Ablaufplan eben jener Richtlinie für den Ausbau eines Gigabitnetzes in Deutschland vorsieht:
Immerhin: Wer den Antrag auf Förderung von Infrastrukturprojekten vor dem 15.10.2023 stellt, für den entfällt der erste der dargestellten Schritte. Und: Wer erfolgreich den Prozess durchläuft, dem winken recht attraktive Förderquoten von 90 %, die sich Bund (50 %) und Land (40 %) aufteilen.
Das mit der Vorbereitung und Durchführung beauftragte Büro Dr. Först Consult zeigte anhand eines mehrsstufigen Verfahrens, welche Haushalte nach dieser Richtlinie förderfähig wären: Insgesamt handelt es sich um die unten dargestellten 740 Adressen, die bislang mit weniger als 500 Mbit/s (grün), weniger als 100 Mbit/s (gelb) oder weniger als 30 Mbit/s (rot) herunterladen und nicht bereits von anderen eigenwirtschaftlichen Ausbaumaßnahmen von GlasfaserPlus oder Telekom Deutschland erfasst sind.
Der konsequente Breitbandausbau überzeugte auch den Marktgemeinderat, der den langwierigen Prozess sicherlich noch eine Weile mitbegleiten darf.
„Man spürt, der Kämmerer hat seine Zahlen im Griff. Diese fallen zwar besser aus als erwartet – doch das sollte man ihm wirklich nicht zu Last legen, sondern sich daran erfreuen, dass wir auch 2023 voraussichtlich nicht auf das Rücklagenkonto zurückgreifen müssen,“ kommentierte der stellvertrende Fraktionsvorsitzende der SPD, Stefan Schaupp, die Ausführungen des Kämmerers Wolfgang Berninger.
Wohl wissend, dass es die ureigenste Charakteristik eines Kämmerers ist, vorsichtig zu kalkulieren, nahm die SPD-Fraktion die auch in diesem Jahr stabile Haushaltslage der Gemeinde zur Kenntnis.
In seinem Bericht hatte Wolfgang Berninger die Gründe für die positiven Planabweichungen detailliert beschrieben:
Zur komfortablen Liquiditätssituation trägt jedoch auch die Tatsache bei, dass für 2023 einkalkulierte Investitionen bisher noch nicht wie geplant vorangeschritten sind oder zumindest noch nicht kassenwirksam wurden. Die Rechnungen der Auftragnehmer dürften der Gemeinde dann 2024 ins Rathaus flattern und gemeinsam mit einer drohenden Verschlechterung weiterer Parameter (u.a. eine weiter steigende Kreisumlage) dazu beitragen, dass der Kämmerer auch für die Haushaltsberatungen 2024 seinen berechtigten Instinkten folgen und zur Sparsamkeit mahnen darf.
Texte:
Stefan Schaupp, stellvertretender Sprecher der SPD-Gemeinderatsfraktion
Marktgemeinderatssitzung vom 28.7.2023
Eine Holzfasssade wird künftig das Erscheinungsbild des Neubaus der Kindertagesstätte Johannisheim prägen. Das beschloss der Marktgemeinderat am vergangenen Freitag mit den Stimmen der SPD und Teilen der CSU und stimmte damit gegen eine WDVS*-Putzfassade. Damit entschied sich das Gremium für den Vorschlag der Verwaltung und die Empfehlung des Planungsbüros Schuler Schickling.
Die hinterlüftete Holzfassade zeigt zum einen ein positives Diffusionsverhalten und ist zum anderen vergleichsweise wartungsärmer. Aufgrund der geringeren Wartungsintervalle und des nachwachsenden Rohstoffs ist die Holzfassade zudem nachhaltiger. Die Verwendung von Holz als Baustoff wird in Bayern gefördert, was entsprechend die Gesamtfördersumme des Projekts erhöhen wird.
Mit der vertikal angeordneten Holzverkleidung wird auch gestalterisch ein Zeichen gesetzt.Die Bearbeitung sowie die Beibehaltung der Maserungen und natürlichen Strukturen des Holzes und die Farbgestaltung schaffen eine freundliche Atmosphäre.
Gemeinsam mit dem alten Baumbestand und der Anpflanzung von zwei weiteren, klimaresistenten Bäumen entsteht eine in sich geschlossene naturnahe Kindertagesstätte.
Mit dem nunmehr entschiedenen Fassadenkonzept wurde die bereits in der Sitzung am 28.April genehmigte Entwurfsplanung final beschlossen. Diese sieht vor allem Platz für vier Gruppen mit Neben- und Ruheräumen sowie separaten Toiletten, und ein zentrales Atrium zum gemeinsamen Spielen und Erleben vor. Ein Aufzug garantiert die barrierefreie Nutzung. Das Dach wird begrünt und eine Photovoltaikanlage soll 80 Prozent des eigenen Strombedarfs abdecken.
Nach Verabschiedung des Bauantrags sollte einem Baubeginn im kommenden Frühjahr nichts mehr entgegenstehen. Voraussichtlich zum Beginn des Kindergartenjahres 2025/26 werden die Kinder in ihre top-moderne Einrichtung einziehen können.
*) WDVS = Wärmedämmverputzsysteme
Stockstadt entsendet vier Vertreter in das Planungsgremium
Nach der Aufnahme des Projekts in das Förderprogramm Radoffensive „Klimaland Bayern“ hat der Gemeinderat nun die vier Vertreter benannt, die Stockstadt im weiteren Planungsprozess vertreten werden. Dieselbe Anzahl muss noch von der Gemeinde Mainaschaff namentlich festgelegt werden.
Damit ist der nächste Schritt auf dem Weg zur Realisierung einer Fuß- und Radwegebrücke über den Main eingeläutet. Zunächst aber muss die jetzt anstehende Genehmigungsplanung auf den Weg gebracht werden. Diese beinhaltet und regelt die Vergabe der Architektenleistungen (VGV-Verfahren) bis zur Beschaffung des Baurechts. Die Gemeinde rechnet für diesen Planungsschritt mit einem Zeithorizont von fünf Jahren. Erst danach entscheidet sich, ob und zu welchen Bedingungen das Projekt realisiert wird.
Als Vertreter Stockstadts in das Vergabegremium werden entsandt:
Marktgemeinderatssitzung vom 29.6.2023
Nachdem 2021 der Marktgemeinderat auf Basis eines neutralen Gutachtens beschlossen hatte, den Standort in die Nähe der Frankenhalle zu legen, tritt jetzt das Projekt in die Phase der konkreten architektonischen Planung.
Um mit klaren Vorgaben in die Ausschreibungen zu gehen, hat der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 29. Juni mit den Stimmen der SPD und der Freien Wähler beschlossen, die Verkehrsführung der Forststraße im Bereich der Parkplätze zu ändern.
Dies gibt nicht nur den Architekten attraktive Gestaltungsmöglichkeiten, sondern hat zahlreiche Vorteile für Mensch und Natur und bietet gute Chancen für ein attraktives Ortsbild im Bereich der Frankenhalle.
Die nachfolgende Grafik mit den dazugehörenden Erläuterungen zeigt die Fläche, die im Marktgemeinderat als Entwurf zur Abstimmung stand:
Durch die längeren Geraden und den großen Kurvenradius verführt der heutige Verlauf der Forststraße zum Schnellfahren. Die kurvigere Straßenführung mit den kleineren Radien entschleunigt das Fahrverhalten und schafft mehr Sicherheit. Dazu kommt, dass der Radverkehr von der Straße getrennt und auf einer eigenen drei Meter breiten Trasse geführt wird. Die bisherige Bushaltestelle im Kurvenbereich wird künftig auf der Geraden geplant und auf 18 Meter verlängert. Das ermöglicht für die Nutzer von Schule und Frankenhalle endlich eine barrierefreie Nutzung des ÖPNV.
Zwar wird die Anzahl der Parkplätze um 29 reduziert, doch stehen mit insgesamt 169 genügend PKW-Stellplätze zur Verfügung. Lediglich bei den beiden Großveranstaltungen des Motorradclubs wird die heutige Fläche überhaupt genutzt. Durch den sichereren Radweg und die gute Anbindung an den Busverkehr, kann außerdem davon ausgegangen werden, dass künftig das PKW-Aufkommen geringer sein wird.
Durch die Entsiegelung wird vor dem Hintergrund der Klimaveränderung mit der Bepflanzung von Gras, Büschen und Bäumen eine große Fläche der Natur zurückgegeben. Mehr Bäume sollen für zusätzliche Beschattung sorgen. Für die Entsiegelung sind Fördermittel des Landes möglich.
Es war bei der Standortentscheidung ein Argument, das für viele Gemeinderäte einen hohen Stellenwert hatte. Statt Eingriffen in den Bannwald ging es ihnen darum, das „Erlebnis Wald“ den Grundschülern näher zu bringen und schon in frühen Jahren das Bewusstsein für den Stellenwert der Natur zu schärfen. Die nun mögliche Lage - ohne auch nur einen Baum zu fällen - ist für Unterricht in Sachen Natur und für Exkursionen optimal.
Bei eindeutigen Rahmenbedingungen und pädagogischen Vorgaben bieten sich den Architekten Möglichkeiten, eine Schule nach neuesten gestalterischen Erkenntnissen zu planen. Die Verlegung der Forststraße schafft in dieser Hinsicht vielfältige Varianten, die nicht nur den Schulbau allein betreffen, sondern Auswirkungen auf das gesamte Ortsbild rund um die Frankenhalle haben. Eine Aufwertung, die dem bisherigen Gelände zugute kommen wird. Allein die Tatsache, dass die Hochspannungsleitungen nunmehr kein gravierendes Hindernis für die Planung darstellen, ist der Verlegung der Forststraße anzurechnen. Eine Bebauung unterhalb der Leitungen wäre auf eine Höhe von 3,90 Metern beschränkt und hätte zahlreiche Einschränkungen mit sich gebracht.
Mit den beschlossenen Planungsmöglichkeiten ist nunmehr Platz für jeweils eigene Pausenbereiche der beiden Schulen und damit mehr Platz für die Schüler und für differenzierte Nutzungen. Für die Leitung der Grundschule war dies ein wichtiger Aspekt, dem durch die neue Straßenführung Rechnung getragen werden kann.
Auf Basis der Beschlüsse des Marktgemeinderats wird die Verwaltung nun die Unterlagen erstellen, die für den Architektenwettbewerb erforderlich sind. Das Verfahren dazu beginnt im Herbst.
Text: Stefan Schaupp,
Stellvertretender Sprecher der SPD-Gemeinderatsfraktion,
Lutz Laemmerhold
Fotos: SPD/ld
Marktgemeindesitzung vom 26.5.2023
Bereits im Jahr 2020 wurde der Bauantrag erstmals beim Landratsamt eingereicht und ruhte zunächst bis September 2022 aufgrund von Planungsanpassungen, u.a. an den Feuerwehrbedarfsplan.
Im September 2022 wurde die überarbeitete Planung schließlich im Gemeinderat vorgestellt, einstimmig genehmigt und schließlich dem Landratsamt erneut vorgelegt.
Mit der erfolgten Baugenehmigung im April 2023 spielte das Landratsamt nun den Ball wieder zurück an die Verwaltung und den Gemeinderat. Zwischenzeitlich wurde in Zusammenarbeit mit dem Fachplanungsbüro Otto und der Feuerwehr die detaillierte Werkplanung für die Halle erarbeitet und die Kostenkalkulation aktualisiert, sodass der Gemeinderat nunmehr darüber entscheiden und damit den Weg frei für Ausschreibungen und Auftragsvergabe machen durfte.
Die wichtigsten Fakten zum Neubau der Umrüst- und Ausstattungshalle mit
Gefahrgutlager und Photovoltaik-Anlage im Überblick:
Einmal mehr, wenn es um die Ausstattung der Feuerwehr und damit um die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger geht, herrschte Einstimmigkeit im Gemeinderat. Einmal mehr müssen wir jedoch auch feststellen, dass die Zuschüsse für den Bau mit kaum mehr als 20.000 Euro recht mau ausfallen. Schließlich endet die Hilfeleistung und der Schutz von Menschen durch unsere Feuerwehr nicht an den Ortsgrenzen, sondern geht weit darüber hinaus.
Im Rahmen von Abriss und Neubau der Bahnbrücke durch die Deutsche Bahn im Zeitraum 2019-2020 war lediglich der alte, unbefriedigende „Status Quo“ wieder hergestellt worden. Seitdem blieb der Fußgängersteg weiter hinter den Anforderungen eines Radweges zurück – von Barrierefreiheit selbst für Fußgänger ganz zu Schweigen.
Einige Anstrengungen wurden seitdem unternommen, um das Projekt einer Radquerung nach vorne zu bringen, welches ebenfalls essentieller Bestandteil unseres Radfahrkonzepts aus dem Jahr 2021 war:
Oktober 2020: Gemeinsame Absichtserklärung zur Verbesserung der Nahmobilität durch den Landrat Dr. Legler, den Bürgermeister Mainaschaffs, Moritz Sammer, und unseren Bürgermeister Rafael Herbrik
Frühjahr 2022: Feststellung eines Nutzerpotentials von 3.200 Radfahrern pro Tag für eine Radbrücke durch eine gemeinsam erarbeitete Potentialanalyse und -befragung
Februar 2022: Anmeldung des Projekts zur Radoffensive „Klimaland Bayern“ unter Federführung des Markts Stockstadt
Der hoffnungsvollen Erwartung an die Aufnahme in das Förderprogramm folgte Ernüchterung, nachdem das Projekt zunächst nicht die erforderliche Gunst des Bayerischen Verkehrsministeriums erlangte.
Es bedurfte daher einiger Kraftanstrengung und vieler Gespräche unserer Verwaltung bis nun, rund ein Jahr später, doch der Durchbruch gelang: Die Aufnahme des Projekts in das Förderprogramm Radoffensive „Klimaland Bayern“. Besonders erfreulich ist, dass dieses Projekt – entgegen sonst gängiger Praxis – nicht an die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen geknüpft ist, sondern pauschal mit 80 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt wird. Das gilt zunächst für die Leistungsphasen 1-4 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), also bis zur Beschaffung des Baurechts.
Ein großer Erfolg für unsere Gemeinde, der zeigt: Auch in den Mühlen der Förderbürokratie können sich Fleiß, Beharrlichkeit und gute Argumente noch auszahlen.
Vielen Dank und Glückwunsch hierfür an unseren Bürgermeister und seine Verwaltung!
Die Bedeutung der Energieversorgungssicherheit und damit verbunden die Energiewende hin zur Erzeugung lokaler, grüner Energie, ist spätestens seit dem Beginn des Ukraine-Kriegs in das Bewusstsein der Menschen gelangt.
Wenig überraschend fiel daher das positive Votum für den Grundsatzbeschluss zur Beteiligung an einer neu zu gründenden kommunalen Energiegesellschaft aus:
Unter dem Dach eines so genannten „Regionalwerks“ wollen zukünftig der Landkreis Aschaffenburg und dessen Gemeinden gemeinsam die Kräfte bündeln und Projekte zur Erzeugung erneuerbarer Energien entwickeln. Vorausgegangen war dem Ganzen das Wind-an-Land-Gesetz, das den Ausweis von 1,8 Prozent der Landesflächen für Windenergie bis 2032 vorschreibt.
Mit professioneller Begleitung der auf Energierecht und Beratung von Stadtwerken spezialisierten Kanzlei Becker Büttner Held sehen wir zahlreiche Vorteile in der Gründung einer kommunalen Energiegesellschaft:
Letztendlich profitieren die Gemeinde, deren Bürger, Gewerbetreibende und nicht zuletzt auch unser Klima von der lokalen Erzeugung, Wertschöpfung und Verbrauch grüner Energie.
Wir sind optimistisch, dass in diesem Sinne die Landkreiskommunen gemeinsam mit der Kanzlei ein passendes Umsetzungskonzept und Vertragswerk für den Landkreis Aschaffenburg erarbeiten. Über die Beteiligung an der Gesellschaft werden wir final auf Basis der Vertragsentwürfe Beschluss fassen.
Übrigens: Nicht nur die Erzeugung grüner Energie, auch Sparsamkeit trägt zur Energiewende bei: So konnten durch die Umsetzung der Sparmaßnahmen im Zeitraum Oktober 2022 – April 2023 im Vergleich zum Vorjahr 23 Prozent des Gasverbrauchs in den kommunalen Einrichtungen eingespart werden.
Text: Stefan Schaupp,
Stellvertretender Sprecher der SPD-Gemeinderatsfraktion
Fotos: SPD/ld
Sitzung des Marktgemeinderats vom 28.4.2023
Änderung der Gebührenordnung für den Kindergarten Regenbogenland
Für das Jahr 2019/20 hatte der Gemeinderat die Kindergartengebühren für den Kindergarten Regenbogenland abgeschafft und damit für erhebliche Entlastungen bei Familien gesorgt.
Vier Jahre lang profitierten die Eltern von kostenfreier Betreuung – ganz gleich, wie lang das Kind täglich in der fürsorglichen und kompetenten Obhut des Kindergarten-Personals war. War man damals zu Recht glücklich, den Familien auf diesem Wege etwas Gutes tun zu können, muss man heute leider feststellen, dass die Situation sich innerhalb weniger Jahre gänzlich verändert hat:
Natürlich hätte auch der Gemeinderat im Jahr 2023 den Kollegen aus 2019 deutlich lieber nachgeeifert, statt zu unpopulären Kindergartengebühren zurückzukehren. Natürlich ist es auch dem heutigen Gemeinderat genauso wichtig, unsere Kinder auch in Zukunft gut betreut zu wissen. Und natürlich sind auch wir der Meinung, dass das Recht auf Bildung unserer Kinder nicht an den finanziellen Mitteln der Eltern scheitern darf.
Dennoch müssen wir einräumen, dass wir es uns angesichts der finanziellen Einschränkungen nicht mehr erlauben können, als einzige Gemeinde im Landkreis, kostenfreie Kindergarten-Betreuung anzubieten.
Wir sind der Meinung, dass mit der Erhebung eines Beitrags, der sich an den Empfehlungen der Caritas orientiert und explizit Härtefallregelungen für diejenigen Eltern vorsieht, die an der finanziellen Belastungsgrenze stehen, diesen Entwicklungen Sorge getragen werden muss.
Nichtsdestotrotz bedeutet der Beitrag von 70 Euro (für vier Buchungsstunden) bis 130 Euro (für 10 Buchungsstunden) lediglich eine leichte Abmilderung des Defizits um in etwa 120.000 Euro. Führt man sich also die eingangs erwähnten Zahlen vor Augen wird deutlich, dass sich die Gemeinde die unbezahlbare Betreuung und Bildung unserer Kinder im Regenbogenland auch weiterhin viel Geld kosten lässt.
Wenngleich sich alle Ratsmitglieder mit der Entscheidung sichtlich schwer taten – am Ende war man sich in der Sache einig, dass man um eine Rückkehr zu Kindergartengebühren nicht herum kommt. Daran ändern auch die vier Gegenstimmen aus der CSU-Fraktion nichts, die an der Preisschraube für die hohen Buchungszeiten gerne noch etwas stärker gedreht hätten.
Beschlussfassung über die Gebührenhöhe im Waldschwimmbad
Am 13.5.2023 öffnet unser Waldschwimmbad wieder seine Tore für die Steckster „Wasserratten“. Vor allem unsere Kinder und Jugendlichen dürften besonders auf das neue Nichtschwimmerbecken gespannt sein.
Allerdings wurde bereits mit dem nächsten Bauabschnitt des Schwimmerbeckens begonnen, sodass sich das Waldschwimmbad weiterhin im Baustellenbetrieb befindet.
Daher begrüßen wir es selbstverständlich, dass die Gebührenreduzierung auf Basis unseres Antrags aus dem letzten Jahr, auch für diese Schwimmsaison gelten wird und die Badegäste auch weiterhin von günstigen Eintrittspreisen profitieren.
Damit bietet die Marktgemeinde Kindern, Jugendlichen, Studenten und Rentnern weiterhin schon für 1 Euro jede Menge Badespaß, Erwachsene zahlen lediglich 2 Euro. Die Familienkarte gibts schon für 60 Euro.
So gilt auch 2023, was wir letztes Jahr in unserem Antrag formuliert hatten:
Unser Ziel ist es, dass trotz des eingeschränkten Badebetriebs, auch in diesem Jahr möglichst viele Menschen unser Waldschwimmbad besuchen, um dort zu planschen, sich abzukühlen und vor allem ihre überlebenswichtige Schwimmfähigkeit zu verbessern.
Diesem Anliegen folgten auch in diesem Jahr die anderen Ratsmitglieder, sodass die Gebührenreduzierung einstimmig für 2023 verabschiedet wurde.
Stefan Schaupp,
Mitglied der SPD-Gemeinderatsfraktion
Nachdem in der Sitzung vom 15.12.2022 festgelegt worden war, dass der Kita-Neubau mit drei Kindergarten- und einer Kinderkrippengruppe errichtet werden soll, lag dem Gemeinderat nunmehr die Entwurfsplanung zur Abstimmung vor.
Der Entwurf des Planungsbüros Schuler Schickling einer top-modernen Einrichtung für unsere Kinder überzeugte den Gemeinderat durchaus:
Quelle: Entwurfsplanung (Ausschnitt), Schuler Schickling, Rössel Architekten GmbH
Ernüchterung dagegen auf finanzieller Ebene: Die geschätzten Gesamtkosten in Höhe von knapp 9 Mio. € sorgten ebenso für Erstaunen, wie die recht spärliche Zuschussprognose von lediglich 1,3 Mio. €.
Erneut stellt man sich die Sinnfrage: Zunächst wird unserer Verwaltung in zeit- und kostenintensiver Detailarbeit eine vollkommen unnötige Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zwischen Um- und Neubau abverlangt, um die Förderfähigkeit zu erlangen. Anschließend wird man als „überdurchschnittlich finanzstarke Kommune“ regelmäßig bei der Förderquote abgestraft, sodass die ganze Prozedur ad absurdum geführt wird.
Im Hinblick auf die zu verwendende Technik sieht der Gemeinderat indes noch Informationsbedarf. So konnten die Vor- und Nachteile zwischen Luft-Wasser-Wärmepumpe und Sole-Wasser-Wärmepumpe einerseits, sowie Lüftungsanlage und manueller Fensterlüftung andererseits, nicht final aufgelöst werden. Eine bessere Entscheidungsgrundlage erhofft sich der Gemeinderat daher durch die Vorstellung des Fachplaners bei der nächsten Sitzung.
Dass unser „Tunnel“ – mit liebevoller Betonung auf dem „e“ – keine Schönheit ist, ist über die Ortsgrenzen hinaus bekannt. Weniger die Optik als vielmehr die Sicherheit hat dagegen die Deutsche Bahn (DB Netz AG) als Eigentümerin veranlasst, sich an unsere Verwaltung zu wenden.
Anhand eines kurzen Fragenkatalogs bittet die DB um Rückmeldung, inwiefern sie bei der notwendigen Erneuerung eventuell bestehende Planungen oder Wünsche der Gemeinde in diesem Kreuzungsverlauf berücksichtigen solle. Wer bei dieser Abfrage jedoch an ein frühzeitiges Ostergeschenk glaubt, der irrt.
Denn selbstverständlich würde sich bei konkret geäußerten Vorstellungen zur Erneuerung, Modernisierung oder Umgestaltung des „Tunnels“ schnell eine Pflicht zur Kostenbeteiligung für unsere Marktgemeinde ergeben. Diese wäre derzeit unkalkulierbar und unter Berücksichtigung der enormen Investitionskosten, die in den nächsten Jahren ins Haus stehen – an dieser Stelle sei auch an das vorherige Thema erinnert – ein faules (Oster-) Ei für unseren Haushalt. In diesem Punkt war sich das Gremium einig.
Um dennoch über die weiteren Planungsschritte bestmöglich informiert zu sein, wünschten sich vor allem Thomas Barko für die SPD-Fraktion als auch Thomas Bauer-Debor für die CSU, das Antwortschreiben so zu formulieren, dass ein Vertreter der Deutschen Bahn sich zu einer Vorstellung im Gemeinderat angehalten sieht. Wenngleich die Deutsche Bahn immer wieder als äußerst unkooperativer Verhandlungspartner aufgefallen ist, zeigte der Gemeinderat mit einer einstimmigen Verabschiedung des Schreibens die notwendige Beharrlichkeit.
Grund für Optimismus gibt es derweil für die Nostalgiker in unserer Gemeinde: Die Deutsche Bahn schätzt die Planungszeit auf 7 Jahre – in diesem Jahrzehnt bleibt uns unser „Tunnel“ also in jedem Fall noch erhalten. Genug Zeit also für die Planer der Deutschen Bahn, nach Stockstadt zu kommen und die deutlich schöneren Ecken unserer Marktgemeinde kennen zu lernen.
Stefan Schaupp,
Mitglied der SPD-Fraktion im Marktgemeinderat
Sitzung des Marktgemeinderats vom 23.2.2023
Aufstellung des Bebauungsplans „Neue Mitte“
Die Neugestaltung des „Mein Markt“-Geländes und eine Belebung des Ortskerns war uns im Wahlprogramm ein wichtiges Anliegen. Mit den aktuellen Beschlüssen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Neue Mitte“ sind wir diesen Zielen wieder ein gutes Stück näher gerückt.
Die Verwaltung hatte in enger Zusammenarbeit mit dem Düsseldorfer Planungsbüro Niemann + Steege bereits im Vorfeld sehr gute Vorarbeit geleistet.
Die wesentlichen Eckpunkte im Überblick:
Geltungsbereich für die Aufstellung des Bebauungsplans „Neue Mitte“: Alle Grundstücke zwischen Dessauer Straße und Waldstraße, nach aktuellem Stand rund 11.860 m².
Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren mit umfassender Bürgerbeteiligung.
Parzellierung in 3 Teilgebiete (siehe Abb.) mit dem Ziel, die einzelnen Bereiche weitgehend unabhängig voneinander zu entwickeln und an einen Investor übergeben zu können.
Gestaltung von parkähnlichen Flächen mit lebendigem Quartiersplatz, klimaangepasster Bepflanzung und attraktiven Aufenthaltsmöglichkeiten im hellblauen Bereich 1 (freiraumplanerische Entwurfsplanung durch Niemann + Steege gemeinsam mit Atelier Loidl Landschaftsarchitekten)
Erschließung durch die Gemeinde Stockstadt selbst: u.a. Verlängerung der Bahnhofstraße bis zur Waldstraße/ Tunnel sowie Verlegung des Einmündungsbereichs Friedrich-Ebert-Straße/ Waldstraße
Nicht nur unser Fraktionsvorsitzender Wolfgang Ackermann sah ein „gelungenes und vernünftig strukturiertes Konzept“ mit wichtigen Einflussmöglichkeiten der Gemeinde. Auch die anderen Fraktionen schlossen sich dem Urteil an, sodass der Beschlussvorschlag einstimmig Zustimmung fand.
Architektenwettbewerb für den Neubau der Grundschule
Bereits im Sozialausschuss am 8.Februar waren die Weichen für diesen Tagesordnungspunkt gestellt worden, sodass der Diskussionsbedarf im Marktgemeinderat überschaubar blieb und die Beschlüsse einstimmig gefasst wurden:
Ausschreibung eines Architektenwettbewerbs für den Neubau der Grundschule mit Betreuung im offenen Ganztag und Hort, jedoch ohne Zweifachturnhalle und Lehrschwimmbecken.
Erstellung einer Verkehrsanlagenplanung mit Verlegung der Forststraße unter die Hochspannungsleitung unter Berücksichtigung einer Parkplatzbilanz.
Erhalt der Mittelschulturnhalle und Freihaltung einer Fläche für einen eventuellen künftigen Hallenbadneubau.
Die Entscheidung, die Planung der Grundschule zunächst ohne Lehrschwimmbecken und Zweifachturnhalle fortzuführen, stößt in unserer SPD-Fraktion nicht unbedingt auf Begeisterung – zu wichtig sind uns diese Investitionen im Hinblick auf den Vereins- und Schulsport sowie die Schwimmfähigkeiten unserer Kinder und Erwachsener.
Unser Gemeinderatsmitglied Thomas Barko erkannte jedoch an, dass sich die Vorzeichen in den vergangenen Jahren geändert haben und wir die durch die Corona-Pandemie sowie den Ukraine-Krieg die eingeschränkte Konjunktur- und damit Haushaltsentwicklung nicht ignorieren können.
Enorme Steigerungen bei Bau- aber auch Betriebskosten solcher Gebäude treffen auf eine angespannte Haushaltslage.
Hinzu kommt die Gewissheit, dass man die Investitionen komplett selbst stemmen müsste: Hoffnungen auf Zuschüsse, sowohl für das Schwimmbecken als auch einen Neubau der Turnhalle mussten – wieder einmal – begraben werden.
Mit Blick auf die finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Gemeinde und mit dem klaren Fokus auf den Fortschritt beim Neubau der Grundschule bedeutet dies für uns auch manchmal unliebsame Entscheidungen mitzutragen – ohne jedoch unsere grundsätzliche Haltung zu den uns wichtigen Themen aufzugeben.
Daher hat Thomas Barko im Namen der SPD-Fraktion besonderen Wert darauf gelegt und sich dafür eingesetzt, dass
der Neubau der Grundschule weder durch finanzielle Engpässe noch durch ungelöste Planungsfragen in seinem Fortschritt gehindert wird,
die heutigen Hallenkapazitäten für unsere Vereine erhalten bleiben, was durch die weitere Nutzung der heutigen Mittel- und Grundschulturnhalle gewährleistet ist,
Freiflächen für ein eventuell zu einem späteren Zeitpunkt zu realisierendes Lehrschwimmbad in den Planungen vorgehalten werden.
Übrigens:
Ohne Aussicht auf staatliche Zuschüsse für den Bau einer weiteren Sporthalle müssen wir nichts über das Knie brechen. Wir können und sollten nun in Ruhe über zukunftsfähige Alternativen zu einer der bestehenden Sporthallen nachdenken.
Stefan Schaupp
Mitglied der SPD-Fraktion
Sitzung des Marktgemeinderats vom 27.1.2023
Behandlung unseres Antrags zum Radverkehrskonzept
Im Dezember 2021 hatten wir unser umfassendes Radverkehrskonzept für Stockstadt vorgestellt. Erste Maßnahmen konnten seitdem schon erfolgreich umgesetzt werden, vor allem die Erweiterung der Ulmenstraße bringt große Vorteile für den Radverkehr.
Doch es wartet noch viel Arbeit auf uns, das zeigt nicht zuletzt unsere aktuelle Online Umfrage zum Radverkehr.
Das haben auch die Mitglieder des Marktgemeinderats und der Verwaltung verstanden.
Gemeinderatsmitglied Stefan Schaupp legte in seinem Redebeitrag den Fokus auf den
Bereich rund um die Bahnschranke, welcher Radfahrer immer wieder vor große Herausforderungen stellt.
Aber auch weitere wichtige Teilprojekte, wie der Ausbau des Waldweges vom Geflügelzuchtverein bis hin zum Bewegungsparcours, eine Umfahrung der Bahnschranke durch den Tunnel über die Redenfeldener Straße, oder eine Verbesserung der Radwegbeschilderung dürfen nicht in Vergessenheit geraten.
Durch eine engere Einbindung des Gremiums sollen zukünftige Maßnahmen noch besser miteinander abgestimmt werden. In diesem Punkt herrschte Einigkeit. Entsprechend beschloss das Gremium mit 17:0 Stimmen, dass die Fraktionen bis Mitte März ihre Stellungnahmen zu unserem Radverkehrskonzept an die Verwaltung übermitteln sollen.
Alle Infos zu unserem Radverkehrskonzept, aber auch zur aktuellen
Online Umfrage sind selbstverständlich jederzeit auf unserer Homepage
abrufbar:
Den Antrag lesen Sie hier.
Die Online-Umfrage und weitere Informationen können Sie den Seiten 3 und 4 der Dezember-Ausgabe 2022 des "Blickpunkt" entnehmen.
Neuer Bebauungsplan „Östlich der Buchenrainsiedlung“
Der Bauausschuss hatte es bereits vorbesprochen, der Gemeinderat nun mit 17:0 Stimmen noch einmal bestätigt:
Durch die bereits erfolgte Verlegung der Hochspannungsleitung soll nun die rot gekennzeichnete Fläche von ca. 3.200 m² für eine mögliche Wohnbebauung nutzbar gemacht werden.
Der Bebauungsplan „Östlich der Buchenrainsiedlung“ soll nun von der Verwaltung ausgearbeitet werden. Dabei stehen kleinflächige Wohnkonzepte, z.B. sogenannte "Tiny Houses", im Fokus.
Das waren die Themen 2023.
Was uns in diesem Jahr bewegt hat: Kriege, Wahlen, Sappi-Aus.
Wir lassen die Ereignisse noch einmal Revue passieren und kommentieren diese aus Sicht des Ortsvereins.
Außerdem berichten wir über die traditionelle Verbindung von SPD und den Arbeitergesangvereinen und schlagen den zeitlichen Bogen vom 19. Jahrhundert bis zum AGV Sängerlust, der sich über neue Sängerinnen und Sänger freuen würde.
Das alles lesen Sie in der Dezember-Ausgabe.
Unser Informationsdienst erscheint ein- bis zweimal im Jahr und wird an alle Haushalte der Marktgemeinde verteilt.
Außerdem steht er hier zum Download zur Verfügung.
Blickpunkt Dezember 2023 (PDF, 7,72 MB)
Blickpunkt Juli 2023 (PDF, 7,46 MB)
Blickpunkt Dezember 2022 (PDF, 8,48 MB)
Blickpunkt Dezember 2021 (PDF, 4,62 MB)
Blickpunkt Juli 2021 (PDF, 3,02 MB)
Blickpunkt Dezember 2020 (PDF, 4,76 MB)
Blickpunkt Februar 2020 (PDF, 4,34 MB)
Blickpunkt April 2019 (PDF, 8,51 MB)
Blickpunkt Dezember 2018 (PDF, 3,53 MB)
Blickpunkt September 2018 (PDF, 5,49 MB)
Blickpunkt April 2018 (PDF, 3,97 MB)
Blickpunkt Dezember 2017 (PDF, 7,53 MB)
Blickpunkt Dezember 2016 (PDF, 3,77 MB)
Blickpunkt Juli 2016 (PDF, 7,86 MB)
Blickpunkt Dezember 2015 (PDF, 4,86 MB)
Blickpunkt Juni 2014 (PDF, 3,78 MB)
Blickpunkt März 2014 (PDF, 3,19 MB)